Ablehnung durch Arbeitgeber: Keine Entschädigung für schwerbehinderten Bewerber

Wollen behinderte Stellenbewerber nach einer Absage Klage einreichen, müssen auch sie sich an eine Frist von zwei Monaten halten.

Wollen behinderte Stellenbewerber nach einer Absage Klage einreichen, müssen auch sie sich an eine Frist von zwei Monaten halten.

Foto: Gabriele Rohde - Fotolia.com

Zurück zum Artikel: Ablehnung durch Arbeitgeber: Keine Entschädigung für schwerbehinderten Bewerber