Rechtsanwältin warnt: Vorsicht bei Kettenverträgen

Ina Becker, Rechtsanwältin: " In einem Vier-Personen-Verhältnis will jeder der drei beteiligten Auftraggeber naturgemäß so wenig für beauftragte und geleistete Tätigkeitsstunden zahlen, wie möglich."

Ina Becker, Rechtsanwältin: " In einem Vier-Personen-Verhältnis will jeder der drei beteiligten Auftraggeber naturgemäß so wenig für beauftragte und geleistete Tätigkeitsstunden zahlen, wie möglich."

Foto: Ina Becker, Rechtsanwältin

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