Eigentum des Arbeitgebers verletzt: Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung

Das Eigentum des Arbeitgebers zu beschädigen, kann teuer werden.

Das Eigentum des Arbeitgebers zu beschädigen, kann teuer werden.

Foto: Wilm Ihlenfeld - Fotolia.com

Zurück zum Artikel: Eigentum des Arbeitgebers verletzt: Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung