Arbeitszeitgesetz und maximale Arbeitszeit: Wie lange darf man arbeiten?

Wochenarbeitszeit: Nach der im Gesetz verankerten Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag und aus dem Grundsatz der Sechs-Tage-Woche liegt dem Arbeitszeitgesetz eine 48-Stunden-Woche zugrunde.

Wochenarbeitszeit: Nach der im Gesetz verankerten Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag und aus dem Grundsatz der Sechs-Tage-Woche liegt dem Arbeitszeitgesetz eine 48-Stunden-Woche zugrunde.

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