Nicht nur für Online-Händler:

Was Sie vom Widerrufsrecht wissen sollten


 
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25. Was kann ich tun, wenn Konkurrenten von mir ihre Kunden gar nicht oder falsch über das Widerrufsrecht belehren?
Sie können Ihre Konkurrenten abmahnen. Da diese gegen geltendes Verbraucherschutzrecht verstoßen, können Sie als Mitbewerber im Rahmen des Wettbewerbsrechts nach dem UWG (= Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) von ihnen verlangen, dass Sie dies zukünftig unterlassen.
(Foto: willnidd, Fotolia.de)