Urteile im IT- und Internet-Recht


 
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Adwords verletzen das Markenrecht
Der Fall: Das Erotik-Versandhaus "Bananabay" hatte geklagt, weil die Betreiberin eines Erotikhandels im Web den Begriff Bananabay als Adword gebucht hatte.

Das Urteil: Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig erachtet die Nutzung einer fremden Marke als kontextsensitive Werbung innerhalb einer Suchmaschinen für unzulässig. Das Gericht hielt diese Form der Werbung mit einer fremden Marke für eine Markenrechtsverletzung. Da es sich bei dem Wort „Bananabay“ um einen Phantasiebegriff handele, erwarte der Internet-Nutzer, dass das von der Suchmaschine herausgesuchte Produkt dieser Marke zuzuordnen sei. Der Nutzer gehe aufgrund der Suchanfrage davon aus, dass sowohl in der Trefferliste als auch im Anzeigenbereich Produkte der Marke zu finden seien, nach der er gesucht hat. Deshalb verletze das Verhalten der Beklagten die Markenrechte der Klägerin.

Keyword-Advertising in der Zukunft: Die Entscheidung des OLG Braunschweig ist nicht rechtskräftig, das Verfahren wird – wie einige andere Verfahren zum Suchmaschinenmarketing – endgültig durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Beachtenswert ist, dass das OLG Köln in einem nahezu identischen Fall einen Unterlassungsanspruch abgelehnt hat. Die (verkürzte) Begründung lautete, der Internet-User könne Ergebnisliste und Anzeigenteil unterscheiden. Dieser Punkt dürfte maßgeblich für die Entscheidung des BGH sein: Ist dem durchschnittlichen Internet-Nutzer der Zusammenhang zwischen seiner Eingabe und den Ergebnissen im Anzeigenteil bewusst? Zudem muss der BGH darüber entscheiden, ob der Anzeigenteil und die sonstigen Ergebnisse (räumlich und farblich) so voneinander getrennt werden müssen, dass diese Treffer deutlich als Werbung und nicht als Ergebnis der Suche erkannt werden.
(Foto: Fotolia, edoardo raffaele)