Gerichtsurteile zum Arbeitsrecht


 
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Unerlaubte Drogentests
Das Jobcenter darf einen Hartz-IV-Empfänger zur Klärung seiner Erwerbsfähigkeit nur dann auffordern, sich einem Drogentest zu unterziehen, wenn konkrete Hinweise auf eine Abhängigkeit vorliegen. Anderenfalls liegt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor (LG Heidelberg, Az.: 3 O 403/11).
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