Gerichtsurteile zum Arbeitsrecht


 
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Kündigung ohne Termin
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, die "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ausgesprochen wird, ist dann nicht zu beanstanden, wenn der betroffene Beschäftigte durch einen Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristen erkennen kann, wann das Arbeitsverhältnis enden wird (BAG, Az.: 6 AZR 805/11).
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