Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 15


 
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Mitarbeiterin ausgerutscht – selber schuld
Das Landgericht Coburg sieht keinen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch für eine Arbeitnehmerin, die auf dem Betriebsgelände gestürzt ist.
(Foto: Rike / pixelio.de)

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