Garantie, Gewährleistung, Mangel – eine Begriffsklärung


 
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Gewährleistung (I)
Gewährleistung (= Mängelhaftung, Mängelbürgschaft; engl. warranty) bedeutet, dass der Verkäufer gegenüber dem Käufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann, wenn beide Parteien es wünschen, auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
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