FAQ zur Kurzarbeit


 
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1. Wer entscheidet über Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist mitbestimmungspflichtig. Wenn kein Betriebsrat existiert, müssen die für die Kurzarbeit in Frage kommenden Mitarbeiter den Plänen der Firmenleitung zustimmen. Die Arbeitgeber benötigen für die Anordnung von Kurzarbeit über die wirtschaftliche Notwendigkeit hinaus auch eine Rechtsgrundlage (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge). (Foto: Edyta Pawlowska/Fotolia.com)
(Foto: CW/Fotolia.com)
 
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