Wann Bewerber lügen dürfen:

Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch


 
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Lohnpfändungen und Vermögensverhältnisse
Fragen zu diesen Themen sind ebenfalls unzulässig. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Bewerber sich auf eine Position mit umfangreichem Geldverkehr bewirbt.
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