Datenschutz in Europa:

"Cookie-Regelung" in der EU


 
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Tschechien wählt Opt-out
Der tschechische Gesetzgeber setzte die E-Privacy Richtlinie mit Wirkung zum 1. Januar 2011 durch Änderungen des Gesetzes über elektronische Kommunikation in nationales Recht um. Dabei führte er das Opt-out-Prinzip ein. Anbieter elektronischer Kommunikationsdienstleistungen, die personenbezogene Daten speichern oder Zugang zu bereits gespeicherten Daten erhalten wollen, müssen den Nutzer vor Beginn der Datenerhebung nachweisbar über Umfang und Zweck der Speicherung und Nutzung unterrichten. Der Nutzer muss zudem über die Möglichkeit informiert werden, seine Zustimmung zu verweigern.