Zahlungsmoral:

Acht Tipps wie Sie Ihr Geld eintreiben


 
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6. Verzugszins geltend machen
Sollten Forderungen auch nach dem Mahnungsprozess ausbleiben und rechtliche Schritte bevorstehen, sind Unternehmen laut § 288 des BGB berechtigt, den entstandenen Zinsschaden mit einem Verzugszins in Rechnung zu stellen. Der Verzugszins für Unternehmen beträgt acht Prozent plus Basiszinssatz.
(Foto: Getty Images, John Foxx)