Mietbeschaffung ist die Problemlösung für den Techniker vor Ort:

Zwischen "Miete auf Zeit" und "Leasing" besteht ein Unterschied

15.05.1981

DARMSTADT - Trotz oft gegensätzlicher Meinung ist "Miete auf Zeit" und "Leasing" nicht dasselbe. Bei Miete auf Zeit zählen überwiegend arbeitszweckbezogene Überlegungen: Mietbeschaffung bringt benötigte Mietobjekte sofort an den Arbeitsplatz -Leasing dagegen dient zur Finanzierung langfristig genutzter Objekte.

Leasing meint immer etwas Bestimmtes: Die Finanzierung von Investitionen durch Dritte. Um beispielsweise das Produkt X herstellen zu können, benötigt die Firma A eine Fertigungsanlage. Die Unternehmensleitung der Firma A will aber kein Eigenkapital an die hierfür nötigen Maschinen und Geräte binden. Um dennoch die Fertigungsanlage zu bekommen, nimmt sie eine Leasing-Gesellschaft in Anspruch, die ihrerseits die Maschinen und Geräte kauft, um sie als Leasing-Objekte über einen längeren Zeitraum hinweg an Firma A zu verpachten. Die Firma A nutzt jetzt jahrelang - ohne Eigentümer der Maschinen und Geräte zu sein - die Leasing-Objekte zur Herstellung des Produktes X. Mit diesem Produkt erwirtschaftet sie fortlaufend Erlöse, aus denen sie die Leasing-Pacht bezahlt.

Dieses Beispiel macht deutlich: Leasing ist eine Finanzierungsmethode. Und zwar insofern, daß die Leasing-Gesellschaft ein Sachkapital (in Form der extra angeschafften Maschinen und Geräte) zur Nutzung zur Verfügung stellt und damit die Firma A der Notwendigkeit einer Investition eigenen Geldes enthebt. Dabei finanziert eine Leasing-Gesellschaft in Form von Sachkapital so gut wie alles, was langfristig genutzt wird (vier bis zwölf Jahre): Maschinen und Geräte, EDV-Anlagen, einen Fuhrpark, Büroeinrichtungen und Fabrikgebäude.

Mietbeschaffung im Sinne von "Mieten auf Zeit" meint hingegen etwas anderes. Zwar wird auch hier ein Objekt zur Nutzung überlassen und dafür eine Mietgebühr erhoben, aber bei der "Miete auf Zeit" kommt es den Mietern nicht so sehr auf Kapitalschonung an, als vielmehr auf sofortige Bereitstellung benötigter Objekte für zeitweise Nutzung (einige Wochen oder auch ein halbes Jahr).

So braucht zum Beispiel die Entwicklungsabteilung der Firma A, um ein Projekt abwickeln zu können, ein spezielles Meßgerät. Da man es nur für einen begrenzten Zeitraum benötigt, wird es in Mietbeschaffung besorgt. Für die kurzzeitige Nutzung des Meßgerätes wird dann Miete gezahlt, die - auf Wochenbasis errechnet - als Betriebsaufwand verbucht wird.

Da Mietbeschaffung auch immer das Bereitstellen bestimmter Dienstleistungen wie Auswahl aus umfassendem Angebot, schnelle Auslieferung, garantierte Einsatzbereitschaft, Einweisung in die Bedienung von Geräten beinhaltet, sind Vermietungs-Gesellschaften immer auf ein bestimmtes Sachgebiet spezialisiert: beispielsweise Auto-Vermietung, Personal-Vermietung, Vermietung von Fotostudios mit Einrichtung elektronischer Meßgeräte.

Unterschied in Nutznießer

Während Leasing eine Problemlösung für das Finanzmanagement einer Firma ist, ist Mietbeschaffung eine Problemlösung für die Techniker "vor Ort".

Dipl.-Des. Werner E. A. Boehler ist freier Mitarbeiter im Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Darmstädter Euro Electronic Rent

Worin sich Leasing und "Miete auf Zeit" gleichen

Schonung der Liquidität und Freisetzung von Finanzierungsmitteln: Der für die Unternehmensleitung wichtige Erfahrungsgrundsatz "Liquidität geht vor Rentabilität" wird gleichermaßen bei Leasing und "Miete auf Zeit" gewahrt. Zudem liegt in der Freisetzung eigener Mittel, die als Finanzierungsmittel anderweitig angelegt werden können, ein weiterer Vorteil.

Nichtinanspruchnahme des Kreditrahmens: Da Investitionen niemals nur mit eigenen Mitteln, sondern immer auch mit Fremdmitteln getätigt werden (übliches Verhältnis 30:70 oder 40:60), bedeutet eine mittels Leasing oder "Miete auf Zeit" vermiedene Investition von Eigenmitteln immer auch ein nicht in Anspruch genommener Kredit.

Vorteile gegenüber der traditionellen Kaufbeschaffung: Würde eine Firma das Leasing-Objekt oder das Miet-Objekt kaufen, müßte sie für die Kaufsumme erhebliche Eigenmittel aufwenden, die damit dem laufenden Geldverkehr entzogen werden. Für den zusätzlich aufzunehmenden Bankkredit sind Sicherheiten zu stellen; der Bankkredit muß getilgt werden; für den Bankkredit sind fortlaufend Zinsen aufzubringen.

Bilanzielle und steuerliche Behandlung: Bilanziell und steuerlich gleichen sich Leasing und "Miete auf Zeit". Im Sinne des Handelsrecht handelt es sich bei beiden um "schwebende Verträge", das heißt, den Rechten des Mieters stehen in gleicher Höhe Verpflichtungen des Vermieters gegenüber. Aus diesem Grunde aktiviert der Vermieter den Mietgegenstand. Der Mieter dagegen setzt die entsprechende Mietzahlung als Aufwendung in der Gewinn- und Verlustrechnung ab.