EG-Kommission befaßt sich mit Beschwerde gegen IBM:

Zweite Runde Im Clone-Krieg

06.06.1986

LONDON/BRUSSEL (CW) - Die Auseinandersetzungen zwischen der IBM und britischen Clone-Herstellern gewinnen weiter an Schärfe. Um sich von Big Blue nicht an die Wand drücken zu lassen, hat die Qubie Ltd. jetzt eine formelle Beschwerde bei der Europäischen Kommission in Brüssel eingereicht.

Bereits im April hatte der amerikanische Computergigant die Clone-Anbieter zur Kapitulation zwingen wollen, als er für seine Markenbezeichnung "AT" ein Urheberrecht mit 25jähriger Gültigkeit erwirkte. Konkurrierende Unternehmen sollten so gehindert werden, ihre billigen Clones unter dem Namen des Originals auf den Markt zu bringen. Qubie macht nun vor der Brüsseler Kommission geltend, daß der gesamte EG-Markt aus dem Gleichgewicht käme, wollte man die britischen Urheberrechtsvorschriften auf Europa beziehen. Qubie-Geschäftsführer Roger Harvey, der sich schon in einem Rechtsstreit um das IBM-ähnliche Design der Qubie-Gehäuse gegen Big Blue behauptet hatte, rechnet sich auch bei dieser Wettbewerbsklage in Brüssel gute Erfolgsaussichten aus.

Britische Copyrightbestimmungen ließen sich nicht auf andere Länder übertragen, argumentiert Harvey. Zwar könnten britische Anbieter zu Modifikationen ihrer Rechner gezwungen werden; dies gelte aber nicht für die Hersteller, die im Ausland produzieren. Dies bedeute für britische Cloner wiederum eine Erhöhung der Produktionskosten. Die Konkurrenzfähigkeit mit Firmen vom Festland sinke. IBM zerstöre also nicht nur das Marktgefüge innerhalb der EG, sondern verstoße auch gegen die Römischen Verträge.

Vorwurf des Mißbrauchs

Mit seinem Vorstoß ist Qubie der erste PC-Anbieter, der vor die Kommission in Brüssel tritt. Allerdings hatte sich schon im April eine Anwenderorganisation, die British Computerlink User Group, an die EG-Behörde gewandt. Die Vereinigung hatte IBM vorgeworfen, durch die Auflagen für die Konkurrenten die Preise von deren PC-Clones in die Höhe zu treiben; damit mißbrauche die IBM ihre Marktdominanz im Vereinigten Königreich.

Aufgrund der eindeutigen EG-Gesetzgebung rechnet Harvey mit einem Erfolg seiner Beschwerde: Die Römischen Verträge besagen, daß Bestimmungen des jeweiligen Landesrechts ungültig sind, wenn sie den freien und ungehinderten Wettbewerb innerhalb der Europäischen Gemeinschaft beeinträchtigen.