Mildes Urteil im Düsseldorfer Agentenprozeß:

Zweieinhalb Jahre Haft für DV-Spion

15.07.1983

DÜSSELDORF (CW) - Ein Mitglied der sowjetischen Handelsvertretung in Köln, Gennadi A. Bataschev, wurde jetzt vom Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wegen geheimdienstlicher Tätigkeit zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Bataschev wollte sich über einen leitenden Mitarbeiter der Racal Milgo GmbH Schaltpläne des Datenverschlüsselungsgerätes "Datacryptor" beschaffen, das auch von den Nato-Behörden eingesetzt wird (siehe CW Nr. 19 vom 6. Mai 1983).

Nach Überzeugung der Düsseldorfer Richter gibt es keine Zweifel daran, daß der Sowjetbürger von Oktober 1981 bis zu seiner Festnahme im Februar dieses Jahres nachrichtendienstlich für einen russischen Geheimdienst (vermutlich KGB) gearbeitet hat. Das Gericht stellte in der Urteilsbegründung fest, durch die Tätigkeit Bataschevs seien "vitale Interessen der Bundesrepublik" berührt worden. Es sei erwiesen, daß der 42jährige Diplom-Ingenieur mit Hilfe eines deutschen "EDV-Spezialisten" versucht habe, Unterlagen und Dokumentationen über DV-technische Geräte zu beschaffen, die auch im militärischen Bereich verwendet werden.

Als widerlegt sah das Gericht die Behauptung des Angeklagten an, er sei das Opfer einer geplanten Provokation, die "das Ziel hat, die Beziehungen zwischen unseren Ländern zu verschlechtern". Der Senatsvorsitzende Klaus Wagner erklärte zu dem Strafmaß, daß Gericht habe sich dem "maßvoll gestellten Strafantrag" angeschlossen, weil ein Schaden für die Bundesrepublik durch diese Agententätigkeit nicht eingetreten sei.

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