Kunde erleidet erheblichen Schaden

Zum Wertpapierverkauf gezwungen - Bank schadensersatzpflichtig

02.06.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Verstoß gegen Transparenzgebot

Entsprechende Regelungen in den AGB verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die Festsetzung des Beleihungswertes hängt beim Maxblue Depot der Deutschen Bank z. B. im Fall von Aktien u.a. von der Volatilität und Liquidität der Aktie, von dem Aktienkurs, der Einstufung der Bonität des Emittenten sowie Tageseinflüssen und anderen Kriterien ab. Bei Anleihen werden u.a. die Bonität des Emittenten, die Laufzeit, die Reihenfolge bei der Zuteilung im Konkursfall herangezogen. Manche Papiere werden ganz ausgespart. Der Kunde kann weder die Kriterien noch ihre Gewichtung durchschauen. Außerdem wird er unangemessen benachteiligt, da der Bank bei der Festsetzung ein Ermessen zusteht, dessen Ausübung nicht begrenzt ist. Infolgedessen kann die Bank das Instrument der Festsetzung der Beleihungswertes nach Gutdünken in eigenem Interesse nutzen, bspw. um sich - wie in der Krise Ende 2008/Anfang 2009 - auf diesem Weg Einnahmen zu verschaffen, da sie an jedem Wertpapierverkauf Provisionen verdient.

Hünlein weist darauf hin, dass die Bank über diesen Interessenkonflikt den Kunden vor Eröffnung des Depots aufklären muss. Unterlässt sie dies, verstößt sie gegen § 31 Nr. 2 WpHG und gegen die einschlägige BGH-Rechtsprechung, wonach die Bank immer dann aufklären muss, wenn sie selbst ein Umsatzinteresse an dem Geschäft hat.

Die Herabsetzung bzw. Kündigung des eingeräumten Kredits ist genauso wie eine zwangsweise Verwertung der Wertpapiere durch die Bank unwirksam und kann dazu führen, dass die Bank dem Kunden den aus dem erzwungenen Verkauf entstandenen Schaden zu ersetzen hat.

Hünlein empfiehlt, ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Klaus Hünlein, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Eschenheimer Anlage 1, 06316 Frankfurt (Deutschland), Tel.: 069 48007890, E-Mail:rae@huenlein.de, Internet: www.huenlein.de