Zugriff auf persönliche Daten:

Zürcher Einwohnerdatenbank gibt Auskunft

23.02.1979

ZÜRICH (sg) - Nach einem für die Schweiz wegweisenden Schritt können die Bürger der Stadt Zürich nun ab sofort ihre zur Person gespeicherten Daten kontrollieren.

Nach vorheriger Anmeldung und gegen eine Gebühr von 10 Franken kann der Bürger seine Daten entweder auf dem Bildschirm oder in gedruckter Form begutachten. Wer falsche Angaben findet, kann Berichtigung verlangen in diesem Falle wird ihm seine Einsichtsgebühr zurückerstattet.

Damit entspricht die Stadtverwaltung Zürich dem im Datenschutzreglement vom 1. 7. 1978 enthaltenen Artikel 7., der das Einsichts- und Berichtigungsrecht regelt. Direkt abrufbar sind die bei der Zentralstelle für elektronische Datenverarbeitung gespeicherten Daten von über 400 000 Personen. Der Zugriff erfolgt hauptsächlich auf die Einwohnerdaten, die Steuerdatei und die Daten der Sozialversicherung sowie jene der industriellen Versorgungsbetriebe der Stadt Zürich.

Ausgenommen vom Zugriff sind hingegen die Daten der Polizei, die der Zivilschutzkartei, letztere aus Gründen der militärischen Geheimhaltung, und die derzeit noch im Aufbau begriffene Patientendatei. Letztere wird jedoch später auch einmal den Ärzten zur Verfügung stehen.

Um dem Bürger die Möglichkeit eines raschen Überblicks über seine im zentralen Informationssystem gespeicherten Daten zu geben, wurde eigens ein umfassender Datenkatalog erarbeitet. Alles das ist darauf abgestellt, dem Bürger die Angst vor einem Mißbrauch seiner Daten zu nehmen. Vor allem geht es aber darum, keine Geheimnisse aus Dingen zu machen, die ohnehin jeder wissen kann.

Aber auch in anderer Beziehung ist das Sicherheitsdispositiv bestens ausgelegt. So sind die mit dem EDV-System arbeitenden Angestellten der städtischen Verwaltung einer verschärften Geheimhaltungspflicht unterstellt. Der Stadtrat selber regelt die Zugriffsberechtigung. Zudem dürfen die Mitarbeiter eines städtischen Amtes nicht über die von anderen Ämtern gesammelten Daten verfügen.