Zivilrechtliches Vorgehen gegen SW-Piraten

16.08.1996

MÜNCHEN (CW) - Die Business Software Alliance (BSA) verläßt sich im Kampf gegen Softwarefälscher künftig nicht mehr allein auf strafrechtliche Schritte. Nach einer Vereinbarung der Gatt-Runde (Gatt = General Agreement on Tarifs and Trade) sind ähnlich wie in England, Frankreich oder Belgien nun auch in Deutschland zivilrechtlich begründete Nachforschungen erlaubt. Bereits kürzlich ordnete ein Richter im Rahmen eines Zivilverfahrens die Durchsuchung von Büroräumen einer Behörde an.