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Zeitplan für Napster-Berufungsverfahren steht fest

18.07.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nachdem die MP3-Tauschbörse Napster einem Urteil der US-Bundesrichterin Marylin Patel zufolge weiterhin geschlossen bleiben muss, hat das Unternehmen nun bis zum 9. August 2001 Zeit, seine Argumente für das Berufungsverfahren vorzulegen. Nach der ersten Anhörung vor dem US-Berufungsgericht bleiben der Musikindustrie dann 28 Tage, um auf Napsters Darstellungen zu reagieren. Vergangene Woche hatte die Richterin die Tauschbörse angewiesen, den Dienst vom Netz zu nehmen. Napster dürfe erst wieder den Betrieb aufnehmen, wenn das Unternehmen 100-prozentig in der Lage sei, die Verteilung von urheberrechtlich geschützten Liedern über seine Server zu unterbinden (Computerwoche online berichtete).