Zeitarbeit - Impulse für den Arbeitsmarkt?

18.02.2003
Von 
Ingrid Weidner arbeitet als freie Journalistin in München.

Die bisher schon privatwirtschaftlich organisierte Arbeitnehmerüberlassung soll durch die Personal-Service-Agenturen (PSAs), ebenfalls ein Bestandteil aus dem Hartz-Konzept, weiter ausgebaut werden. Dabei möchten die Arbeitsämter die schon am Markt agierenden Zeitarbeitsunternehmen als Partner gewinnen. Ihre Aufgabe wird es sein, arbeitslose Menschen an Unternehmen zu verleihen und nötigenfalls zu qualifizieren. Möglichst viele Arbeitslose sollen so in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Bis Mitte des Jahres sollen in allen 180 Arbeitsamtsbezirken die neuen Service-Agenturen mit der Arbeit beginnen. Ob die großen Zeitarbeitsunternehmen allerdings an einer engeren Kooperation mit den Arbeitsämtern interessiert sind und in das PSA-Geschäft einsteigen, ist nicht sicher.

Schlechter Start für Personal-Service-Agenturen

Kritiker fürchten, dass die Arbeitsämter in erster Linie ihre schwierigen Fälle an die PSAs übergeben. „Wenn sich jemand arbeitslos meldet, nehmen wir eine Einschätzung der Vermittlungswahrscheinlichkeit und der Risiken vor. Besteht kein Qualifizierungsbedarf und findet sich nach drei bis vier Monaten keine Beschäftigung, kann der Arbeitssuchende in die PSA wechseln“, erklärt Ulrich Gawellek, Referatsleiter für Einstellungs- und Beschäftigungshilfen von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) in Nürnberg, das Procedere, dem sich Arbeitssuchende zukünftig stellen müssen. Ob jemand in die staatlich unterstützte Zeitarbeit wechseln kann, hängt allein vom Berater ab. „Wir haben die Empfehlung an die Arbeitsämter gegeben, dass von 100 Arbeitslosen für einen ein Platz in einer PSA vergeben werden kann“, fügt Gawellek hinzu.

Anfangs strebt die BA 50000 PSA-Beschäftigte an. Unklar ist derzeit auch, ob die Zeitarbeiter angesichts der hohen Lohnforderungen vermittelbar sein werden. Ein neues Gesetz sieht Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche vor. Bisher konnten Unternehmen und Zeitarbeitsfirmen individuelle Verträge aushandeln, bis zum Januar 2004 müssen sich die Gewerkschaften und der Bundesverband der Zeitarbeit (BZA) über Tarifverträge einigen.

 „Es wird von gleicher Bezahlung (equal pay) von Zeitarbeitern und festangestellten Mitarbeitern gesprochen, im Gesetz wird aber eine Gleichstellung im Sinne des equal treatment gefordert“, präzisiert Wolfgang Böhm, Arbeitsrechtsexperte an der Universität Dortmund. Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte beschäftigen, müssten dieser umfassenderen Vorgabe zufolge neben dem Arbeitsentgelt alle Lohnzusatzleistungen zahlen, die Festangestellte erhalten.

„Das ist für Unternehmen unzumutbar, also werden sie, wo es möglich ist, auf Zeitarbeit verzichten“, vermutet Fischer von der Deutschen Bank. Das gleiche Gehalt wie Festangestellte erreichen derzeit nur wenige Leiharbeiter. „Unsere IT-Spezialisten haben fast das Vergütungsniveau erreicht wie ihre festangestellten Kollegen. Das Hauptproblem sind dagegen weniger qualifizierte Mitarbeiter“, schildert Thomas Reitz, Geschäftsführer von Manpower.