Befragung unter 25 Rechtsexperten

Zankäpfel im Projektgeschäft

11.01.2002
MÜNCHEN (CW) - Streit zwischen Anwender und Anbieter ist programmiert, wenn sich ein IT-Projekt verzögert, verteuert oder im Ergebnis nicht das erbringt, was anfangs versprochen wurde. Selten, so berichten auf IT-Fälle spezialisierte Anwälte, kommt es allerdings zum Gerichtsverfahren. In der Regel vergleichen sich die Parteien.

Am häufigsten entstehen Schadensfälle dort, wo IT-Dienstleister für die Entwicklung von Individualsoftware eingespannt sind. Dieses Ergebnis einer Expertenbefragung unter 25 IT-Rechtsanwälten und gerichtlich anerkannten IT-Sachverständigen, betrieben von Risqon Underwriting aus Bergisch-Gladbach, wird kaum jemanden überraschen. Interessant ist aber, dass Standardsoftware kaum weniger Streitpotenzial birgt - das Customizing der Lösung gerät dabei zum Zankapfel.

Die Vorwürfe, die in solchen Fällen erhoben werden, beziehen sich zum größten Teil auf das Projekt-Management. Hier, so berichten die Experten, wird den IT-Dienstleistern häufig eine mangelhafte Umsetzung vorgeworfen und unzureichende Kommunikation mit den Auftraggebern beklagt. Weitere wichtige Begründungen für finanzielle Forderungen gegenüber den IT-Unternehmen sind schlechte Datensicherung, Spezifikation und Dokumentation sowie Planungsfehler. Manchmal beherrschen die Anbieter aber auch ihr Handwerkszeug nicht: Viele Anwender beklagten gegenüber ihren Rechtsbeiständen eine fehlerhafte Programmierung (siehe Grafik "Ursachen für finanzielle Ansprüche gegen IT-Unternehmen").

"Defizite in der Qualitätssicherung können IT-Unternehmen teuer zu stehen kommen", warnt Risqon-Geschäftsführer Guido Funke. Bei der Einführung von betriebswirtschaftlicher Software überschreitet der entstandene Schaden schnell die Grenze von 100 000 Euro. Deutlich höher liegen jedoch die potenziellen Forderungen, wenn es zu Fehlern bei der Einführung von medizinischer Software oder IT-Lösungen für die Prozessfertigung kommt, und zwar aufgrund der daraus resultierenden Fehlfunktionen: Eine falsche Rezeptur in der Chemiebranche oder mangelhafte Charge in der Pharmaindustrie ziehen typischerweise Millionenschäden nach sich.

Nur selten gelangen die Fälle ans Licht der Öffentlichkeit. Auch Risqon-Chef Funke mag lediglich mit einem anonymisierten Beispiel aufwarten: Der Anbieter einer betriebswirtschaftlichen Standardsoftware hatte nach mehreren Jahren nicht einmal ein Viertel der versprochenen Arbeiten geleistet, die Kosten stiegen hingegen auf das Vierfache des ursprünglich genannten Betrags. Das geschädigte Unternehmen warf dem Anbieter Programmierfehler und mangelnde Projektdisziplin vor. Letztlich schlossen die Streithähne einen Vergleich.

Schuldfrage oft nicht zu klärenDas ist im Übrigen auch der typische Verlauf einer Auseinandersetzung um Schadenersatz. Nur selten, so das Fazit der Rechtsanwälte und Sachverständigen, würden tatsächlich die Gerichte bemüht. Das hat im Wesentlichen zwei Ursachen: Zum einen sind oft die Arbeiten bei Ausbruch der Zwistigkeiten entweder noch nicht oder nur unzureichend abgeschlossen, so dass vor allem die Anwender weitere Mithilfe ihres Dienstleisters benötigen. Der wiederum muss bei einem Gerichtsverfahren um seinen Ruf in der Branche fürchten. Zum Zweiten können die Verträge, die zwischen Unternehmen im IT-Projektgeschäft geschlossen werden, häufig die Komplexität des Vorhabens nicht ausreichend erfassen.

Das hat zur Folge, dass Pflichten und folglich auch Versäumnisse nicht eindeutig zuzuordnen sind. Die Frage nach dem Verursacher des umstrittenen Problems lässt sich nicht ohne weiteres beantworten, und der Ausgang eines Gerichtsverfahrens wäre für beide Parteien ungewiss. "Natürlich gibt es die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen", erklärt Funke, "viel wichtiger ist jedoch, darauf zu achten, dass das IT-Unternehmen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügt." Das sei, so der Experte, vor allem bei kleinen Anbietern nicht selbstverständlich. (jha)

Abb: Ursachen für finanzielle Ansprüche gegen IT-Unternehmen

Quelle: risqon Underwriting GmbH