Bildschirmarbeits-Verordnung erhitzt die Gemüter (Teil 2)

Zahlreiche Regelungen schützen Mitarbeiter

31.01.1997

Im Anhang der Bildschirmarbeits-Verordnung sind die Vorgaben nachzulesen, nach denen Bildschirmarbeitsplätze zu beurteilen sind. Zur ergonomischen Gestaltung gehören die Arbeitsmittel und -geräte, die Arbeitsumgebung, die Mensch-Rechner-Schnittstelle (Zusammenwirken von Hard- und Software und Benutzer) sowie die Arbeitsorganisation. Vorgestellt werden auch Kriterien der kognitiven Ergonomie.

Als Muß-Kriterien für den Bildschirm gelten:

-Die Zeichen sind scharf und deutlich, ausreichend groß und haben einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand;-die Bilddarstellung ist stabil, flimmerfrei und ohne Verzerrungen;-Helligkeit und Kontrast sind einfach einstellbar und an die Verhältnisse der Arbeitsumgebung anpaßbar;-die Bildschirmoberfläche ist frei von störenden Reflexionen und Blendungen;-das Gehäuse ist frei, beweglich, leicht drehbar und neigbar.Die Zeichenhöhe der Großbuchstaben darf auch bei einem Sehabstand unter 500 Millimetern 2,6 Millimeter nicht unterschreiten. Bei einem empfohlenen Sehabstand zur Bildschirmoberfläche von 500 bis 650 Millimetern sollte die Zeichenhöhe etwa vier Millimeter betragen.

Für die Tastatur gelten folgende Muß-Regeln:

-Sie ist neigbar, getrennt vom Rechner und erlaubt dem Benutzer eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung.-sonstige Eingabegeräte können auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden.-sie hat reflexionsarme, deutliche, kontrastreiche Beschriftung und eine ergonomische Tastenform.Grundsätzlich muß die Tastatur weitgehend ermüdungs- und fehlerfrei zu tippen sein. Vor der Tastatur ist eine Auflagefläche für die Handballen mit einer Tiefe von etwa 50 Millimetern unterzubringen.Die Arbeitsfläche muß ausreichend groß sein und eine reflexarme Oberfläche haben, die die flexible Anordnung der Arbeitsmittel ermöglicht. Nicht fehlen darf Platz für eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung.Üblich sind Tische mit einer horizontalen Tischfläche. Viele Untersuchungen zeigen jedoch, daß eine leicht geneigte Fläche beim Bearbeiten von flach auf dem Tisch liegenden Vorlagen einen günstigen Einfluß auf die Kopf- und Rumpfhaltung haben kann. Auch können kombinierte Sitz-Steh-Arbeitsplätze durchaus entlastend wirken.

Der Arbeitsstuhl hat ergonomisch gestaltet und standsicher zu sein. Die Sitzhöhe der Arbeitsstühle sollte zwischen 400 und mindestens 540 Millimeter über dem Boden einstellbar sein. Gefordert wird auch die Höhenverstellbarkeit der Rückenlehne zwischen 180 und 250 Millimetern, gemessen von der Sitzfläche aus.

Stühle mit hoher und in der Neigung verstellbarer Rückenlehne sind zu bevorzugen, da sie die Wirbelsäule erheblich entlasten können. Höheneinstellbare Armstützen tragen dazu bei, die Belastungen des Schultergürtels bei häufigem Schreiben mit Zehn-Finger-System zu vermindern.

Bestimmend für den Platzbedarf ist die Arbeitsaufgabe und die hierfür benötigten Unterlagen. So ist etwa zwischen Mischtätigkeit und reiner Bildschirmtätigkeit zu unterscheiden.

Die Lichtverhältnisse einschließlich entspannender Kontraste müssen zur Sehaufgabe passen.

Vorgeschrieben sind auch verstellbare Lichtschutzvorrichtungen vor Fenstern, um, wenn nötig, den Bildschirm vor dem Tageslicht abschirmen zu können.

Die künstliche Beleuchtung muß auch bei allen Tageslichtverhältnissen gute Sehbedingungen gewährleisten und darf keine Direkt- oder Reflexblendungen hervorrufen. Um solche Belastungen zu verhindern, empfehlen sich Innen- oder Außenjalousien.

Beim Thema Lärm sagt die Norm, daß Konzentration und Sprachverständlichkeit zu gewährleisten sind. Ein Schalldruckpegel am Arbeitsplatz von unter 55 Dezibel ist laut Verordnung anzustreben. Dabei ist eine normale sprachliche Kommunikation möglich.

Die Strahlung darf Sicherheit und Gesundheit nicht gefährden. Störende Strahlungen können elektrostatische und elektromagnetische Felder sein.

Beim Zusammenwirken von Mensch und Arbeitsmittel muß die Software ergonomisch gestaltet, benutzerfreundlich und der ausführenden Aufgabe angepaßt sein. Dialogabläufe sind klar und nachvollziehbar sowie fehlerrobust. Software ist anpaßbar in bezug auf den Kenntnisstand des Benutzers und die zu bewältigende Arbeitsaufgabe; eine Überwachung des Systems ohne Wissen des Benutzers ist unzulässig.

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-Der Mensch am Bildschirm-Arbeitsplatz,

Friedrich Blaha (Hrsg.), Springer-Verlag, Wien und New York, 1995, ISBN 3-211-82673-4

-Bildschirmarbeitsplätze, Dr. Gottfried

Richenhagen, Luchterhand Verlag, 1995, ISBN 3-472-01746-5

-Arbeitssystem Bildschirmarbeit, Schriften-

reihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, Fa 31, 1995, Wirtschaftsverlag NW, Postfach 10 11 10, 27511 Bremerhaven

-Leitfaden Bildschirmarbeit, Görner,

Bullinger, Praxisreihe Arbeit. Gesundheit. Umwelt, Universum Verlagsanstalt, ISBN 3-923221-32-0

*Diplomverwaltungswirtin Hildegard Schmid ist Lehrbeauftragte für Bildschirm-Ergonomie an der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung