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Yahoo nicht verantwortlich für Versteigerung von Nazi-Sammelstücken

07.04.2005

COMPUTERWOCHE (MÜNCHEN) - Ein Pariser Appellationsgericht hat die Yahoo Inc. von der juristischen Verantwortung für die Versteigerung von nazistischen Sammelstücken auf der Yahoo-Website freigesprochen. Damit bestätigte das Berufungsgericht eine Entscheidung, die von einem Pariser Gericht vorgeordneter Instanz 2003 bereits getroffen worden war.

Olivier Metzner, Anwalt von Yahoo, sagte nach dem Urteil, nunmehr sei klar, dass weder Yahoo noch dessen damaliger Vorstandsvorsitzender Tim Koogle für die Versteigerung des faschistischen Materials verantwortlich gemacht werden können.

In der vorinstanzlichen Entscheidung hatte das Gericht 2003 entschieden, dass weder Yahoo noch Koogle jemals "Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gerechtfertigt hätten".

Diese Anschuldigung hatten Menschenrechtsorganisationen und Nachfahren von Opfern des Nazi-Holocaust in einer Klage im Jahr 2000 erhoben. Sie begründeten dies mit der Tatsache, dass auf Yahoo-Websites Nazi-Sammelstücke wie etwa Fahnen mit dem Hakenkreuz versteigert wurden.

In der Folge hatte ein französisches Gericht angeordnet, dass Yahoo Internet-Surfer aus Frankreich von solchen Online-Auktionen blockieren muss, bei denen faschistisches Material versteigert wird. Französisches Recht verbietet den Verkauf und die Darstellung von rassistischem Material. Yahoo wiederum hatte in der Folge begonnen, Nazi-Material von seinen Seiten zu bannen. (jm)