Cloud-Computing-Verträge

Wolke ohne Rechtsrahmen?

19.06.2011
Von Thomas H. Fischer

Öffnen: Am Anfang an das Ende denken

"Der Provider darf nicht die faktische Macht haben, uns den Datenzugang zu verweigern." Diese Äußerung von Ralf Schneider, CIO der Allianz Gruppe in der COMPUTERWOCHE (Ausgabe 15/2011, Seite 13) bringt das Problem auf den Punkt. Ist nun die Konsequenz daraus, jede Public Cloud zu meiden?

Die Antwort auf diese Frage wird gerade bei mittelständischen Unternehmen künftig davon abhängen, inwieweit der Weg in das Cloud Computing notwendig ist, um Zugang zu technischen Innovationen zu erhalten. Wer ihn beschreitet, sollte insbesondere den "Log-in-Mechanismus" verhindern. Sprich: Eine Abhängigkeit von dem jeweiligen Provider muss vermieden werden. Entscheidend hierfür ist das Vorhandensein eines realistischen Exit-Szenarios, und die Grundlagen dafür sind im Vertrag zu legen.

Folgende Regelungen sollte der Kunde berücksichtigen, formulieren und vertraglich vereinbaren:

  • Weitgehender Ausschluss von Leistungsverweigerungsrechten des Providers;

  • Verpflichtung zur Datenreplikation beim auslagernden oder einem dritten Unternehmen;

  • Bindung des Providers an Marktstandards, die einen Übergang zu einem anderen Provider ermöglichen;

  • konkretes Exit-Szenario, das bereits vor Vertragsschluss verhandelt und während der Laufzeit ständig aktualisiert wird;

  • Verpflichtung des Providers zur Unterstützung beim Exit und

  • Erwerb von zwingend benötigten Lizenzen im Exit-Szenario.