Wohnsitz des Verbrauchers Gerichtsstand?

19.11.1999

MÜNCHEN (CW) - Industrieverbände und Unternehmen aus ganz Europa laufen Sturm gegen einen EU-Gesetzesentwurf, der die Möglichkeit vorsieht, bei Rechtsstreitigkeiten den Wohnsitz des Verbrauchers als Gerichtsstand zu benennen. Den Lobbyisten zufolge hätte dies katastrophale Auswirkungen auf die Entwicklung des E-Commerce-Standortes Europa. Betreibern von Web-Shops könne nicht zugemutet werden, sich mit der Rechtslage in 15 europäischen Staaten auseinanderzusetzen. Die Anhörung der EU-Kommission am 4. und 5. November nutzten auch Verbraucherverbände zur Darstellung ihrer Argumente. Entgültig stimmt der Ministerrat über die Richtlinie ab. Dabei ist ein einstimmiges Votum erforderlich.