Einführung von Business-Software

Wo es bei ERP-Projektleitern und -Herstellern hakt

10.11.2008
Von Reiner Martin

Stillhalteabkommen zwischen ERP-Hersteller und -Anwender

Bei der hohen Diskrepanz bei der Anwendung der M&W durch Anbieter und Anwender sollten eigentlich die Interviews mit den Projektleitern der Auftraggeber eine geringe Zufriedenheit erwarten lassen, doch dies war erstaunlicherweise nicht der Fall. Ein möglicher Grund mag die relativ geringe Projekt-Management-Erfahrung mit ERP-Vorhaben auf Kundenseite sein. Offensichtlich wissen viele Anwender zudem zu wenig über die verfügbaren Methoden und Werkzeuge. Damit ist das gängige Erfolgsrezept der Anbieter, bei der Verbesserung ihrer ERP-Systeme sehr genau auf ihre Kunden zu hören, bei der Weiterentwicklung der M&W zur ERP-Einführung nicht ausreichend. Zu allem Überfluss entsteht vermutlich zwischen dem Projektleiter auf Anbieter- und Anwenderseite ein unbewusstes Stillhalteabkommen: Möglicherweise wollen beide Parteien sich nicht durch ein konsequentes Bekenntnis zu Methoden und Werkzeugen selbst unter Erfolgsdruck setzen. Denn der Werkzeugeinsatz erfordert viel Disziplin und verpflichtet die Teilnehmer (siehe auch "Wie Anwender ERP-Projekte begleiten").

Rollenkonflikt der Projektleitung des ERP-Herstellers

Ein weiteres Problem beim Einsatz von M&W sind Rollenkonflikte beim Anbieter. Bei den Aspekten Kosten-Management und Qualitätssicherung treten sie besonders deutlich zutage. Der Projektleiter des Softwarehauses stellt im Zweifelsfall eher die Belange seines Arbeitgebers und nicht die des Anwenders in den Vordergrund.

Wie die Erfahrung zeigt, tragen verschiedene Faktoren dazu bei, dass die M&W bei der ERP-Einführung in der Praxis nur zögerlich verwendet werden:

  • Wenig Erfahrung der Anwender mit ERP-Projekten;

  • unbewusstes Stillhalteabkommen zwischen den Projektleitern der Anbieter- und Anwenderseite und

  • die Rollenkonflikte des Anbieterprojektleiters.

Doch Verbesserungen sind hier aufgrund der hohen Anforderungen von ERP-Projekten zwingend geboten. (fn)