DV-Aus- und -Weiterbildungsmaßnahmen einem Verantwortlichen übertragen:

Wissen koordiniert und geplant vermitteln

13.05.1983

TÜBINGEN - Informations-, Verfahrens- und Problemlösungstechnologien schreiten so schnell voran, daß zur effizienten Aufgabenerfüllung innerhalb der DV-Anwendung gut ausgebildete Mitarbeiter ein "Muß" sind. Dennoch liegen Planung und Kontrolle von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen immer noch im argen. Daher ist es notwendig, in den einzelnen Unternehmen einen Verantwortlichen zu benennen, der sämtliche Aktivitäten auf diesem Gebiet koordiniert und steuert.

Erfahrungsgemäß hängt die Existenz von Aus- und Weiterbildungsplänen sehr stark davon ab, in wieweit das Management DV-bezogene Bildungsmaßnahmen in einer Person vereinen kann. Der Trend scheint jedenfalls in diese Richtung zu gehen. Sinnvoll ist dies, weil der entsprechende Verantwortliche doch über recht spezifische Kenntnisse verfügen muß. So sollte er Kenntnisse und Erfahrungen in der EDV und Organisation mitbringen, einen Überblick über relevante Methoden und Techniken sowie über den spezifischen EDV-Schulungsmarkt besitzen, Erfahrungen in der Planung, Realisierung und Kontrolle von EDV-Schulungen gesammelt haben sowie über fundierte didaktische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Erwachsenenaus- und -weiterbildung verfügen.

EDV-Wissen überwiegt

Zieht man ein erstes Fazit aus den definierten Anforderungen, überwiegt eindeutig der Anteil des notwendigen Wissens um und über die EDV.

Daß von dem einen oder anderen EDV-Weiterbildungsbeauftragten die letztgenannte Forderung nicht erfüllt wird, ist in erster Linie dann problematisch, wenn der Betreffende selbst Schulungen durchzuführen hat. Dann muß dafür gesorgt werden, daß er selbst entsprechend geschult wird.

Von besonderer Bedeutung ist die Erfahrung mit der Planung und Kontrolle von Weiterbildungsmaßnahmen. Mangelnde Kenntnisse und Erfahrungen wiegen hierbei schwer. Oft wird dies leider erst nach dem ersten "Lehrgeld" erkannt.

Besonders dann sind die Erfahrungen notwendig, wenn sich Bildungsmaßnahmen nicht nur auf einen Seminarbesuch beschränken. Gerade bei längeren Maßnahmen, die aus einer Mischung von Seminaren und Training-on-the-Job bestehen, werden Planung und Kontrolle eine dominierende Rolle spielen.

Bei mangelnden Kenntnissen kann hierbei der Verantwortliche entweder auf die Erfahrungen der anderen Aus- und Weiterbildungsfachleute seines Unternehmens zurückgreifen oder sich von Schulungsanbietern beraten und unterstützen lassen. Es gehört mit zur Aufgabe von externen Seminaranbietern, dieses Know-how weiterzugeben.

Was aber sind die Aufgaben eines Verantwortlichen für die EDV-Aus- und -Weiterbildung? Sie lassen sich in sieben Aufgabengebiete untergliedern:

Beschreibung der Anforderungen

Da es innerhalb der EDV bis auf wenige Ausnahmen keine einheitlichen Berufsbilder gibt, sollte der Verantwortliche für Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit den Führungskräften des Unternehmens, soweit sie davon betroffen sind, einzelne Berufsbilder erstellen und daraus die Anforderungen ableiten. Dies erfolgt am besten anhand von einzelnen Zielgruppen wie zum Beispiel:

- Systemanalytiker,

- Programmierer,

- Systemprogrammierer,

- EDV-Koordinator.

Zusammenstellung des Trainingspotentials

Anhand der definierten Anforderungen und unter Berücksichtigung der langfristigen EDV-Entwicklung im Unternehmen wird ein zielgruppenspezifisches Aus- und Weiterbildungsprogramm erarbeitet.

Ermittlung des Aus- und Weiterbildungsbedarfes

Gemeinsam mit dem Vorgesetzten und dem betroffenen Mitarbeiter wird bei jedem das Anforderungsprofil mit einem Kenntnis- und Erfahrungsprofil verglichen. Das Resultat sind individuelle Aus- und Weiterbildungsprogramme für einzelne Mitarbeiter innerhalb der Zielgruppen. Diese können mit dem erforderlichen zeitlichen Ablauf nach festgelegten Prioritäten realisiert werden.

Konzeption der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

Langfristige EDV-Entwicklung berücksichtigen

Nach der Bedarfsanalyse wird das gesamte Aus- und Weiterbildungsprogramm konzipiert, das sowohl zielgruppenspezifisch als auch zielgruppenübergreifend sein kann. Das Konzept enthält jede einzelne Schulungsmaßnahme. Diese ist wie folgt zu beschreiben:

- Lernziele und Lerninhalte,

- Voraussetzungen der Teilnehmer,

- Zuordnung der Teilnehmer,

- Vorschlag für die Durchführung (intern oder extern, bei internen Maßnahmen: interner oder externer Trainer),

- Prioritäten und Kosten.

Genehmigung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

Die erarbeitete Konzeption muß den genehmigenden Instanzen vorgelegt und erläutert werden. Dabei ist im Rahmen der Entscheidungsfindung auch die langfristige EDV-Entwicklung zu berücksichtigen.

Durchführung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

Im Rahmen der genehmigten und zur Verfügung gestellten Budgets werden die einzelnen Schulungsmaßnahmen realisiert. Besonders ist hierbei darauf zu achten, daß die Teilnehmer vor dem Besuch einer Bildungsmaßnahme nochmals über die gesetzten Ziele informiert werden.

Kontrolle der Aus- und Weiterbildung

Die Qualität der durchgeführten Maßnahmen muß regelmäßig kontrolliert werden. Dies gilt sowohl für interne als auch externe Maßnahmen. Gestützt werden kann diese Kontrolle durch:

- Analyse der Teilnehmerbeurteilungen,

- Seminarberichte der Teilnehmer,

- Gespräche mit den Teilnehmern und deren Vorgesetzten darüber, ob der Transfer der gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis gelang.

Wenn nun Unternehmen keinen eigenen Verantwortlichen für die EDV-Aus- und -Weiterbildung haben oder wollen, scheint es zunächst naheliegend, daß der EDV-Leiter sich diesen Aufgaben widmet. Erfahrungsgemäß treten dabei aber Zeitprobleme auf, die jedoch durch den Einkauf externer Beraterleistung überbrückt werden können, eventuell auch vorübergehend bis zur Einarbeitung eines eigenen Mitarbeiters.

*Knut Möbius ist leitender Mitarbeiter im Unternehmensbereich Schulung der Integrata GmbH Unternehmensberatung.