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Wirtschaftsverbände kritisieren Rundfunkgebühr für Computer

19.07.2006
Die Ausdehnung der Rundfunkgebührenpflicht auf internetfähige Computer zum Anfang nächsten Jahres stößt bei großen Wirtschaftsverbänden auf einhellige Ablehnung.

Die Spitzenverbände der Industrie- und Handelskammern, des Handwerks und des Einzelhandels forderten am Mittwoch, die bis zum Jahresende gültige Gebührenbefreiung zu verlängern. Außerdem plädierten sie für einen Systemwechsel bei der Rundfunkgebühr. So solle die Gebührenpflicht künftig nicht mehr an die technische Möglichkeit des Rundfunk- und Fernsehempfangs geknüpft werden, sondern an die tatsächliche Nutzung.

In dem seit Anfang 2005 geltenden Rundfunkstaatsvertrag hatten die Bundesländer vereinbart, dass für Rechner, die Rundfunk- und Fernsehprogramme ausschließlich aus dem Internet empfangen können, bis Ende 2006 keine Gebühren zu zahlen sind. Ab Januar 2007 müssen Privat- und Geschäftsleute, die bisher keine Rundfunkgebühr für ein Radio- oder Fernsehgerät bezahlen, die Gebühr entrichten, wenn sie einen internetfähigen Computer haben. Damit gilt für solche Rechner die gleiche Regelung wie für Fernsehgeräte, für die die Gebühr auch dann anfällt, wenn die Besitzer weder ARD noch ZDF, sondern nur werbefinanzierte Privatprogramme damit empfangen. Seit 1. April 2005 beträgt die Gebühr für Radio und Fernsehen 17,03 Euro pro Monat.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erklärten in Berlin, Computer seien ein unverzichtbares Arbeitsmittel in den Unternehmen. Eine Studie in fast 20.000 Unternehmen habe jedoch ergeben, dass sie nicht zum Rundfunk- oder Fernsehempfang benutzt würden. "Mit der neuen Regelung entstehen für viele Unternehmen Mehrfachbelastungen. Besonders betroffen sind kleinere Unternehmen und Selbstständige. Sie zahlen künftig gleich dreifach: als Private, für den Geschäftswagen und für den Rechner im Büro", sagte der zuständige DIHK-Bereichsleiter August Ortmeyer. Da niemand mehrere Geräte gleichzeitig nutzen könne, gebe es keinen Grund, Unternehmer doppelt zur Kasse zu bitten.

Für den Einzelhandel forderten sein Hauptverband (HDE) und sein Bundesverband Technik (BVT) die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf, die Einführung der Gebühr zu stoppen. Die Forderung richteten sie besonders an den rheinland-pfälzischen Regierungschef Kurt Beck (SPD) als Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder.

Becks Staatskanzlei wies das Ansinnen als "nicht gerechtfertigt" zurück. Die neue Regelung trete schließlich nur dann in Kraft, wenn es weder ein Fernsehgerät noch ein Radio in dem Betrieb gebe, sagte Staatskanzleichef Martin Stadelmaier am Mittwoch der dpa. Ein Unternehmen müsse dann an einer Betriebsstätte auch jeweils nur ein Gerät anmelden. "Dies ist absolut zumutbar." Schließlich würden rund 90 Prozent der gesamten GEZ-Gebühren von Privathaushalten aufgebracht.

Zuvor hatte sich auch der Bund der Steuerzahler gegen die GEZ-Gebühr auf internetfähige Computer ausgesprochen. Bereits Ende März hatte eine neu gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen die Regelung eingelegt. (dpa/tc)