Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Hand? "Maßgebend ist die Verfassung!"

09.10.1974

Bonn - Von einer einheitlich nationalen Politik auf dem Gebiet der Datenverarbeitung in der öffentlichen Verwaltung ist die Bundesrepublik noch meilenweit entfernt. Die Koordinierungs- und Beratungsstelle für die elektronische Datenverarbeitung beim Bundesminister des Innern - im Jahre 1968 eingerichtet ist inzwischen und immer noch ein wenig institutionalisiertes Provisorium. Das EDV-Organisationsgesetz, das eigentlich bundeseinheitlich die Voraussetzungen für eine rationelle Anwendung der EDV in der öffentlichen Verwaltung schaffen soll, fehlt.

Die zahlreichen Computer der Bundesverwaltung werden als Fachrechenzentren geführt und sind den jeweiligen Ressorts unterstellt.

Obwohl eine lose Verbindung zwischen den einzelnen Zentren besteht, wird meist unkoordiniert geplant. Der mögliche Rationalisierungseffekt wird daher nur selten erreicht; von einem optimalen Einsatz der technischen Möglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung kann nicht gesprochen werden.

Einzig und allein bei den Kommunen beginnt sich der von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung in Köln propagierte Gedanke kommunaler Datenzentren durchzusetzen. Allerdings ist die Verwirklichung dieser fortschrittlichen Idee noch durch rechtliche und organisatorische Unterschiede in der Struktur der Rechenzentren sehr erschwert.

"Typisch deutsch", mag der eine oder andere denken. Doch in vielen anderen Ländern ist die Situation nicht grundlegend anders. Das hat jedenfalls kürzlich das internationale Symposium "Economics of Informatics", zu dem das Intergovernmental Bureau for Informatics - International Computation Centre (IBI-ICC) rund 350 Fachleute aus etwa 60 Nationen nach Mainz eingeladen hatte, ganz deutlich gezeigt. Dr. Josef Scheubel, Ministerialrat im bayerischen Staatsministerium der Finanzen, wußte auch, warum, "Sicher wird die Vielfalt erheblich durch die unterschiedlichen politischen verfassungsrechtlichen, organisatorischen, räumlichen und finanziellen Verhältnisse in den Ländern der Welt verursacht; andererseits scheinen aber auch innerbetriebliche, gedankliche, personelle, persönliche und sonstige Faktoren an dieser anfangs zwar manchmal interessanten, aber nicht immer wirtschaftlichen Vielfalt der Organisationsmodelle mitbeteiligt zu sein."

Ganz entschieden aber stellte Dr. Scheubel fest: "Die Organisation der Verwaltung, auch die der EDV, muß - wenn staatspolitisch und rechtlich immer möglich - nach allgemeinen Rationalisierungsgrundsätzen und nach modernen betriebswirtschaftlichen Überlegungen aufgebaut sein und ablaufen."

Bei der Suche nach einem optimalen und wirtschaftlichen Einbau der EDV in die öffentliche Verwaltung wird man an einige kaum veränderbare rechtliche Gegebenheiten und bittere Erfahrungen nicht vorbeikommen. Scheubel: "Wer glaubt, anders verfahren zu können, wird früher oder später Schiffbruch erleiden." So kann in der Bundesrepublik beispielsweise nicht vom Grundsatz der Gewaltenteilung, dem föderalistischen Aufbau, dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und den Grundrechten des Staatsbürgers abgewichen werden. Das bedeutet aber für die EDV-Organisation: Nicht das technisch Mögliche oder momentan Wünschenswerte, sondern das verfassungsrechtlich Zulässige ist maßgebend. Von dieser Maxime dürfe auf keinen Fall abgewichen werden; denn die EDV sei nämlich nur ein Hilfsmittel der Verwaltung, betonte der bayerische Ministerialrat: "Eine verbesserte Wirtschaftlichkeit wird sich ergeben, wenn technische, betriebsinterne und andere Maßnahmen Hand in Hand gehen mit der einheitlichen Anwendung maschinenunabhängiger Programmiersprachen, mit Richtlinien für die Datenbeschreibung, mit der Einführung allgemeiner Ordnungsmerkmale sowie mit Verbesserung der Vertragsbedingungen für Ankauf, Miete und Wartung der Computer."

Das aber wußten die Zuhörer schon vorher.

Nicht anders sieht es auf der Ebene der Bundesländer aus. Die EDV-Gesetze und EDV-Modelle der Länder spiegeln nur zu deutlich die föderalistischen Strukturen und Eigenständigkeiten in der Bundesrepublik wieder In einigen kleineren Bundesländern gibt es bereits eine einheitliche EDV-Organisation für Staat und Kommunen, in anderen Ländern operieren Staat und Kommunen noch getrennt und haben den Datenverbund nur unklar vor Augen. Hier wurden die EDV-Zuständigkeit an Körperschaften oder Anstalten abgetreten, dort liegen sie bei einer Behörde als Zentralstelle.

Die Vielfalt der Möglichkeiten ist so verwirrend, daß sich nur Insider in diesem Dschungel zurechtfinden. Sind aber die öffentlichen Aufgaben in der einzelnen Bundesländern tatsächlich so unterschiedlich, daß praktisch jeweils auch eine andere EDV-Organisationsform erprobt werden muß?

Wo bleibt das Ziel: Rationalisierung der öffentlichen Verwaltung?