Kritik zum Datenschutzgesetz Entwurf:

Wirtschaft braucht Informationsfreiheit

19.10.1984

ZÜRICH (sg) - Ein vernünftiger Datenschutz sei grundsätzlich im Interesse der Wirtschaft. bekundete kürzlich der Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins zum Entwurf des Bundesgesetzes über den Schutz von Personendaten. Andere Rechtsgüter, insbesondere die Informations und Kommunikationsfreiheit, dürften dadurch aber nicht in Frage gestellt werden.

Der Entwurf erschwere und kriminalisiere teilweise elementare wirtschaftliche Abläufe, beispielsweise den Wissensaustausch mit dem Ausland, bemängelte der Vorort. Diesem Grundbedürfnis der schweizerischen Wirtschaft werde der vorliegende Gesetzesentwurf nicht gerecht. Der Vorort hält den Entwurf daher für eine konfuse rechtliche Konstruktion mit überzogener materieller Ausgestaltung.

Für den öffentlichen Bereich empfiehlt der Vorort die Schaffung eines Datenschutzgesetzes, da hier die meisten Mißbräuche vorkämen. Für den Privatbereich dagegen müsse ein Gesetzeserlaß zum Datenschutz die Informationsfreiheit ausdrücklich anerkennen. Auf eine Datenschutzkommission solle verzichtet werden.