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Wikipedia.de vorerst wieder erreichbar

20.01.2006
Das freie Online-Lexikon Wikipedia ist wieder unter der deutschen Adresse Wikipedia.de erreichbar.

Die Anfang der Woche verhängte Einstweilige Verfügung wegen der Namensnennung des verstorbenen Hackers "Tron" sei vorläufig ausgesetzt worden, teilte die Wikimedia Deutschland am Freitag mit. Durch eine Verfügung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17. Januar war der Gesellschaft zunächst untersagt worden, von der Internet-Adresse Wikipedia.de auf die deutschsprachige Seite der Enzyklopädie weiterzuleiten (siehe "Jurisitscher Grabenkampf um Wikipedia.de?" im CW Notizblog).

Die Einstweilige Verfügung war nach Angaben eines englischsprachigen Wikipedia-Eintrags von der Familie des unter ungeklärten Umständen zu Tode gekommenen Hackers "Tron" erwirkt worden. Der Name des Sohnes sei allerdings in der Einstweiligen Verfügung nicht genannt worden, berichtet Wikimedia Deutschland. "Lediglich aus dem Nachnamen eines der zwei Antragsteller ließ sich vermuten, warum uns die Weiterleitung untersagt wurde", hieß es.

Hintergrund des Streits ist ein Eintrag unter anderem in der deutschsprachigen Lexikon-Ausgabe, in der der bürgerliche Name des Hackers genannt wird. "Tron" war im Oktober 1998 in einem Berliner Park erhängt aufgefunden worden. Die Ermittlungsbehörden kamen zu dem Schluss, dass der Hacker Selbstmord begangen habe. Die offizielle Todesursache wird allerdings bis heute vielfach bezweifelt.

Eine der Theorien um die mysteriösen Todesumstände geht davon aus, dass "Tron" Mordopfer eines Geheimdienstes oder der organisierten Kriminalität geworden ist. Der hoch intelligente "Hacker" hatte sich auf die Entschlüsselung zum Beispiel von Pay-TV-Karten spezialisiert und entwickelte ein Telefon, dass die Sprachsignale verschlüsselt übermittelt.

Formaljuristisch habe die Einstweilige Verfügung dennoch weiter Bestand, teilt die Gesellschaft mit. Ihre Rechtsanwälte hätten jedoch mit einem Eilantrag die Einstellung der Zwangsvollstreckung erwirkt. Über den Widerspruch werde das Gericht voraussichtlich in der fünften Kalenderwoche entscheiden. (dpa/tc)