Der Gastkommentar

Wieviel Information gebuehrt dem Staat?

09.07.1993

Washington, den 16. April 1993: Der Praesident gab heute eine neue Initiative bekannt, die die Bundesregierung und die Industrie in einem freiwilligen Programm zusammenfuehren wird, um die Sicherheit und die Privatheit der Telekommunikation zu verbessern und zugleich die rechtmaessigen Beduerfnisse der Staats- und Rechtsschutzbehoerden zu erfuellen. Ein "State-of-the-art"- Mikroschaltkreis, genannt der "Clipper-Chip" wurde von Regierungsingenieuren entwickelt. Ein "Schluessel-Treuhaendersystem" wird eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass der Clipper-Chip zum Schutz der gesetzestreuen Amerikaner benutzt wird. Jeder solche Chip enthaelt zwei spezielle Schluessel, die von den autorisierten Regierungsbehoerden benoetigt werden, um die Nachrichten zu entschluesseln, die vom Chip codiert worden sind. Diese zwei Schluessel werden getrennt in zwei "Schluessel-Treuhand"- Datenbasen deponiert, die der Generalstaatsanwalt einrichtet.

Soweit - stark gekuerzt - der wesentliche Inhalt einer Presseerklaerung des amerikanischen Praesidenten. Die hiermit angekuendigte Initiative stellt einen neuen Hoehepunkt einer seit langem in den USA laufenden Diskussion zwischen Regierung (und den Sicherheitsbehoerden), Senat und Kongress, der Industrie und einer in den USA relativ aktiven Buergerrechtsbewegung dar. Letztlich geht es um die Frage, wie die Forderung von Industrie und Buergern nach Einsatz von Verschluesselungstechniken zur Sicherung der Unbeobachtbarkeit der Telekommunikation mit den Forderungen der Rechts- und Staatsschutzorgane nach Durchsetzbarkeit gesetzlich zugelassener Abhoermassnahmen vereinbart werden kann.

Man mag nun denken: Was geht es uns an, wenn sich im fernen Amerika Staat und Buerger in einer solchen Frage in die Haare kriegen? Tatsaechlich haben wir aber die gleichen Fragen und Probleme auch im eigenen Haus, nur dass hierzulande die Diskussion etwas verhaltener gefuehrt wird. Ich erinnere an zwei Vorgaenge in der juengsten Zeit: Eine Expertenanhoerung zu einem Krypto-Gesetz beim Bundesamt fuer Sicherheit in der Informationstechnik sowie die in mehreren Zeitungen zu lesende Ankuendigung, dass der in den D1- und D2-Mobilfunk-Netzen angewendete Verschluesselungsalgorithmus fuer die Funkuebermittlungsstrecke auf Anforderung der Sicherheitsbehoerden abgeschwaecht werden solle, um das Mitanhoeren der Funkferngespraeche zu ermoeglichen.

Ich habe nicht die Absicht, hier in eine ausfuehrliche Diskussion des Fuer und Wider solcher Massnahmen einzutreten. Nur auf einige Punkte, die bei dieser Diskussion beruecksichtigt werden sollten, moechte ich aufmerksam machen.

Zunaechst muss festgehalten werden, dass in unserem Land zwar die Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses Verfassungsrang besitzt, dass aber bereits in der Verfassung eine Beschraenkung durch Gesetz zugelassen ist. Diese Einschraenkung des Fernmeldegeheimnisses wurde im "Gesetz zur Beschraenkung des Brief- , Post- und Fernmeldegeheimnisses" (G10-Gesetz) geregelt.

Die Einschraenkung tritt ein, wenn entweder die freiheitlich demokratische Grundordnung bedroht ist oder der Verdacht eines Deliktes nach einer fest vorgegebenen Liste von schwerwiegenden Straftatbestaenden vorliegt. Urspruenglich bezogen sich die vom Gesetz zugelassenen Massnahmen allerdings ausschliesslich auf Dienstleistungen, die vom Staat selbst - naemlich durch die Deutsche Bundespost - erbracht wurden. Mit dem Poststrukturgesetz, das fuer bestimmte Post- und Fernmeldebereiche auch private Dienstanbieter in Konkurrenz zur Post zuliess, erfolgte eine Ausweitung auch auf "andere Betreiber von Fernmeldeanlagen, die fuer den oeffentlichen Verkehr bestimmt sind".

Entsprechend wurden diese "anderen Betreiber" gesetzlich zur Unterstuetzung der staatlichen Organe verpflichtet und sogar mit Strafe bedroht, wenn sie die Tatsache einer Beobachtung des Fernmeldeverkehrs anderen mitteilen beziehungsweise mit einer Ordnungsstrafe belegt, wenn "eine Auskunft nicht erteilt, Sendungen nicht ausgehaendigt oder Ueberwachung des Fernmeldeverkehrs nicht ermoeglicht" werden.

Genau an dieser Stelle scheint mir nun allerdings eine neue Situation geschaffen worden zu sein, wo die Informationsbalance zwischen Staat und Buerger kritisch veraendert zu werden droht und die den Kern der derzeit laufenden Diskussion beruehrt:

Inwieweit darf der Staat Dritte (also zum Beispiel private Anbieter oeffentlicher Fernmeldedienste) zwingen, die Fernmeldesysteme technisch so einzurichten, dass die nach G10 gesetzlich befugten Staatsorgane die Inhalte der fuer Kunden uebermittelten Nachrichten mitlesen koennen?

Technisch kann das etwa auf das Verbot des Transports "unzugelassen verschluesselter" Nachrichten, das Angebot eines "zugelassenen" Verschluesselungsdienstes fuer Kunden des Fernmeldedienstes und das Bereithalten von Nachrichten und Schluesseln fuer die Staats- und Rechtsschutzorgane hinauslaufen.

Da diese Frage natuerlich auch in den USA ein heisses Eisen ist, hat der amerikanische Praesident aus gutem Grund zunaechst von einem "voluntary program" (freiwilliges Programm) gesprochen. Wenn ein deutsches Krypto-Gesetz zustande kommen sollte, koennte etwas Aehnliches fuer uns sehr schnell zu einem gesetzlich vorgeschriebenen und mit Strafandrohung bewehrten Verfahren werden.

Ich meine, man sollte das Pro und Contra einer solchen Vorgehensweise in einer groesseren Oeffentlichkeit diskutieren, wo nicht nur das Recht des einzelnen auf Privatheit und das Recht des Staates zur Einschraenkung dieses Rechts zwecks Schutz von Buergern und Gemeinschaft, sondern auch die zunehmend wichtiger werdende Rolle von privaten Informationsdienstleistungs-Anbietern und ihr Konflikt zwischen Loyalitaet gegenueber dem Kunden und Vorhalten von Ausspaehungsmitteln beruecksichtigt werden muss.

Nachdruck mit freundlicher Genehmigung aus Tel-Com/DViOrga-Briefs (Deutscher Wirtschaftsdienst, Koeln)

6/1993.