CW-Umfrage zur Langfrist-Bindung:

"Wieviel bei Wielange?"Etatposten Zentraleinheit

08.08.1975

MÜNCHEN - Die Hersteller von EDV-Anlagen bieten eine Vielzahl von Vertragsarten wie Einjahres-Mietverträge, Langzeitverträge, Kauf- und Leasing-Verträge an - z. B. MAC, TAP, FTP und vielerlei mehr. Darüber hinaus räumen die Hersteller unterschiedlichste Sonder-Konditionen ein - wie SE-Unterstützung, freie Wartung, Miet-Stornierungen etc.

CW befragte fünf Hersteller zum Thema "Wie kann der Anwender durch Langfristbindung die Kosten seiner Installation senken?" Während die Telexantwort von IBM zügig einging, gab es für die CW-Fragen auf der Honeywell-Vorstandsetage mehrere Durchgänge - Indiz dafür, daß die "Konzessionspolitik" der Kölner Fusionsroutiniers dem Kunden je nach Situation einen gewissen Verhandlungsspielraum offenläßt.

"Ja" zum Langzeit-Vertrag

Einig sind sich die fünf Hersteller in ihrer grundsätzlichen Bejahung von Langfristverträgen, was offizielle Fragen angeht. Während IBM erklärt, daß sich "bei einer langfristigen Bindung des Anwenders in der Regel betriebswirtschaftliche Vorteile für den Hersteller ergeben, die zu einem günstigeren Preis führen können", betrachtet Siemens Langfrist-Mietverträge als "eine dem DV-Mietgeschäft angemessene Vertragsform": "Wir sind am Abschluß von Langfristverträgen sehr interessiert und auch bereit, dem Anwender bei einer längerfristigen Bindung entsprechende Preisermäßigungen zu gewähren." Wortlaut des Honeywell Bull-Statements: "Wir streben einen optimalen Mix aus Standard- und Langzeitmietverträgen an."

IBM: Nur Wegfall der Mehrschichtmiete

Die CW-Tabelle zeigt, welche Nachlässe die einzelnen Hersteller geben. Control Data nimmt eine Sonderstellung ein - kurzfristige Mietverträge gibt es bei diesem Hersteller praktisch nicht. Control Data: "Wir schließen zu etwa 80 Prozent Kaufverträge ab, und ansonsten Langfristmietverträge." CDC hat auch eine Begründung parat: "Bei den von uns angebotenen Großsystemen verbietet sich ein schneller Wechsel beziehungsweise eine kurze Mietdauer."

Während Siemens Nachlässe nur für Peripheriegeräte gibt - für Zentraleinheiten werden "fallweise Sonderkonditionen eingeräumt" - profitiert der IBM-Kunde bei Drei-Jahres-Vertrag vom Wegfall der Mehrschichtmiete - abweichend lediglich die Regelung bei IBMs MDT-Alternative System/32 (Tabelle).

Die Nachlässe werden natürlich nur gewährt, wenn der Anwender eine - wenn auch zeitlich begrenzte - Hardware-Bindung in Kauf nimmt. So erklärt zum Beispiel Siemens: "Voraussetzung für die Gewährung von Preisermäßigungen ist, daß der Anwender die vereinbarte Mindestvertragsdauer einhält. Ein vorzeitiger Austausch von einzelnen Geräten ist nur dann gestattet wenn der Kunde einen finanziellen Ausgleich leistet." (Finanzieller Ausgleich heißt hier, daß der gewährte Nachlaß in voller Höhe zurückzuerstatten ist.)

Günstige Kauf-Optionen

Alle Hersteller räumen ihren Kunden das Recht ein, gemietete Maschinen unter Anrechnung eines Teils der bereits bezahlten Mieten käuflich zu erwerben (Kaufoption). Es gibt allerdings erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Maximalhöhe der Gutschrift und auf die Frist, innerhalb der die Umwandlung von Miete in Kauf möglich ist. Bei Univac können gemietete Anlagen nur innerhalb der ersten zwölf Monate nach - wie es in der Stellungnahme heißt - "technischer Betriebsbereitschaft" käuflich übernommen werden.

IBM schreibt bis zu fünfzig Prozent des Kaufpreises gut, kaufen können IBM-Kunden, die ein 370-System unter Langfristvertrag haben, noch im vierten Jahr nach Installation. Im IBM-Telex heißt es darüber hinaus: "Davon dürfen zwölf Monate vor dem 1. 8. 1974 liegen."

Auf die CW-Frage, welche Anreize die Hersteller ihren Kunden bieten, langfristig installierte Anlagen auch dann zu behalten, wenn ein neues System bestellt wurde, gab es ausweichende Antworten. Siemens: "Je nach Situation räumen wir eventuell Sonderkonditionen ein." Control Data: "Unsere Bemühungen um den Verbleib einer Anlage hängen davon ab, ob wir die gegebenenfalls zurückgenommene Anlage weiter disponieren können." Schließlich Univac: "Es gibt keine grundsätzliche Regelung, jedoch geben wir in Abhängigkeit von der jeweiligen Produktsituation und dem Lebensalter der Systeme teilweise erhebliche Nachlässe auf Anlagen, die nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mietdauer weiterhin installiert bleiben."

Fazit: Es lohnt sich, bereits bei der Anlagenauswahl darauf zu achten, welche Vertragsarten bei den in Frage kommenden Herstellern möglich sind und welche Sonderkonditionen angeboten werden. Aber auch wer bereits Kunde ist, sollte sich auf dem laufenden halten, denn nichts ist in der Vertragspolitik der Hersteller so konstant wie der Wechsel.