Prüfen: Kann das Fehlen des Vertrags nachgewiesen werden?
Vor diesem Hintergrund empfiehlt Rechtsanwalt Zimmer-Goertz, vor einer Zahlungsklage gegen einen Klingelton-Anbieter nicht nur zu prüfen, ob ein solcher Anspruch rechtlich überhaupt besteht, sondern auch, ob das Fehlen eines Vertrages im Prozess nachgewiesen werden kann. In diesem Zusammenhang verweist er u. a. auch auf die entsprechend spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. - www.mittelstands-anwaelte.de.
Weitere Informationen und Kontakt:
Mathias Zimmer-Goertz, Rechtsanwalt und DASV-Mitglied, c/o Rayermann Zimmer Rechtsanwälte, Düsseldorf, Tel.: 0211 8681-402, E-Mail: zimmer-goertz@rayermann.de, Internet: www.rayermann.de