Wie Informatiker Geld vom Finanzamt zurückbekommen

06.11.2008
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Peter Brenner ist seit 1978 als Informatiker und Existenzgründungsberater / Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik tätig.
Selbständige, die bisher Gewerbesteuer entrichtet haben und es schaffen, das Finanzamt von ihrer Freiberuflichkeit zu überzeugen, erhalten Geld zurück. Der Einspruch ist bis 31. Dezember 2008 erforderlich.

Es gibt unter bestimmten Umständen rechtliche Mittel, auch einen an sich bestandskräftigen Bescheid anzugreifen und das Finanzamt zu veranlassen, ihn zu ändern oder aufzuheben. Voraussetzung dafür ist, dass gegenüber dem Finanzamt "neue Tatsachen" vorgetragen werden können.

Wie kann man das Finanzamt überzeugen?

Es geht dabei um den Nachweis einer den Anforderungen entsprechenden Ausbildung, einer Tätigkeit im Bereich der Softwareentwicklung und der ingenieurvergleichbaren und ingenieurgemäßen Vorgehensweise. Häufig sind Informatiker der Ansicht, sie erfüllten diese hohen Anforderungen nicht, und zahlen die Gewerbesteuer.

Ein Selbständiger, der seine Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2002 erst im Jahr 2004 abgegeben hat, kann bis Ende 2008 eine rückwirkende Anerkennung als Freiberufler ab 2002 beantragen. Es gilt eine Frist von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Gewerbesteuererklärung.

Welche Vorgehensweise ist erfolgreich?

Der Steuerpflichtige sollte versuchen, sich direkt mit dem Finanzamt zu einigen. Klagen vor dem Finanzgericht verursachen jahrelange Laufzeiten und in vielen Fällen hohe zusätzliche Zinszahlungen, wenn die Klage abgewiesen wird. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine fundierte Beweisführung bei relevanten Informatikthemen. Die Anerkennung erfolgt nur über Nachweise der Informatikausbildung, der Tätigkeit sowie ingenieurvergleichbaren Vorgehensweise und nicht durch juristische und steuerrechtliche Argumente.

Wie erzielt man den Freiberuflerstatus?

Die Feststellungslast für das Vorliegen einer freiberuflichen Tätigkeit trägt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) der Steuerpflichtige. Mit einer methodisch ausgerichteten Beweisführung ist der Freiberuflerstatus erzielbar. Auch Anwender-Softwareentwicklung kann, wenn eine entsprechende Ausbildung vorliegt, freiberuflich sein. Nicht jede Tätigkeit im Bereich der Entwicklung von Anwendersoftware ist allerdings eine freiberufliche im Sinne des Paragrafen 18 Absatz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStg.). Freiberuflichkeit setzt voraus, dass der Steuerpflichtige Software durch eine ingenieurmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion und Überwachung) entwickelt. Die Entwicklung zum Beispiel von "Trivialsoftware" erfüllt diesen Anspruch nicht.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Anerkennung als Freiberufler durch das Gutachten eines Sachverständigen zu betreiben.

Wie hilft der Staat bei der Gründung?

In den ersten drei Jahren der Selbständigkeit und auch vor Beginn ist eine Existenzgründungsberatung, die zu 50 Prozent vom Staat gefördert wird, sinnvoll, um beim Start in die Selbständigkeit keine Fehler zu machen. Es geht darum, Strategien für die Akquisition und das Marketing im Informatikbereich zu entwickeln, Geschäftsfelder zu finden, Netzwerke aufzubauen, Versicherungsfragen einschließlich der Altersversorgung zu klären, Haftung und Kundenschutz vertraglich zu regeln sowie eine optimale steuerliche Gestaltung zu erreichen.

Welche Gefahren lauern bei einer Betriebsprüfung?

In der Regel prüft das Finanzamt drei Geschäftsjahre. Kommt neben nachzuzahlender Einkommensteuer noch Gewerbesteuer hinzu, geht es bei dem Informatiker um einen nachzuzahlenden Steuerbetrag im fünfstelligen Bereich. Eine Überprüfung der Buchhaltung zu häufig strittigen Prüfungsfeldern wie zum Beispiel Telefonkosten, Reisekosten, Ehegattenarbeitsverträgen, Auslandsgeschäften, Fahrtenbuch, Firmen-Pkw und Privatkonten ist erforderlich. (ka)

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*Peter Brenner ist seit 1978 Informatiker und als Existenzgründungsberater/Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik tätig. Außerdem ist er Gründungs- und Vorstandsmitglied des Berufsverbandes Selbständige in der Informatik e.V. (BVSI; www.bvsi.de).

Peter Brenner steht den Lesern der COMPUTERWOCHE für ein kostenloses Telefonat zur Verfügung. Dabei prüft er in zirka 20 Minuten die Aussichten für eine Anerkennung als Freiberufler und informiert Sie über die erforderlichen Schritte beim Finanzamt.

Sie erreichen ihn per E-Mail unter peterbrenner@t-online.de oder per Telefon unter 0172-5470892. Zusätzlich können Sie sich unter www.svkanzlei.de informieren.