Hilfsprogramme in der Coronakrise

Wie Bund und Länder Unternehmen retten wollen

27.03.2020
Von 
Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.
Die Regierung pumpt Milliarden in die Wirtschaft, um eine konjunkturelle Kernschmelze in Deutschland zu verhindern. Doch im föderalen Dickicht ist es oft nicht leicht, das richtige Programm zu finden. Lesen sie, wie Bund und Länder Unternehmen helfen wollen.
Die COVID-19-Pandemie bedroht deutsche Unternehmen. Die Bundesregierung pumpt Milliarden in die Wirtschaft. Das müssen Sie jetzt wissen.
Die COVID-19-Pandemie bedroht deutsche Unternehmen. Die Bundesregierung pumpt Milliarden in die Wirtschaft. Das müssen Sie jetzt wissen.
Foto: Sergey Izotov - shutterstock.com

Im Zuge der Coronavirus-Pandemie brechen weltweit Märkte ein und die Konjunkturkurven kennen nur noch eine Richtung - nach unten. Damit die Volkswirtschaften nicht kollabieren, haben Regierungen überall auf der Welt Konjunkturprogramme und Förderprogramme eingerichtet. Auch in Deutschland sollen Unternehmen unterstützt werden, um Insolvenzen zu verhindern und Arbeitsplätze zu retten. Lesen Sie, wo Betriebe Hilfe von Bund und Ländern finden:

Corona-Hilfe? Fragen Sie die Förderdatenbank!

Wer sich einen ersten Überblick über die hierzulande aufgesetzten Förderprogramme verschaffen, kann dies auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie tun. Unter www.foerderdatenbank.de finden Hilfesuchende eine Liste der Angebote. Ein spezieller Bereich "Corona-Hilfe" führt 126 Fördermaßnahmen auf (Stand 26. März 2020). Weiter wird dort angegeben, welche Organisation beziehungsweise Behörde die Fördergelder vergibt und welche Betriebe Anspruch auf Unterstützung anmelden können.

Mit einem Klick auf die jeweiligen Einträge erhalten Interessierte zusätzliche Informationen, beispielsweise Kontaktdaten und Details zu den Konditionen der Förderung. Aber Achtung: Nehmen Sie sich Zeit! Die Informationen zu Regelungen und allgemeinen Bestimmungen der Maßnahmen sind sehr ausführlich gehalten und leider, wie so oft in ihrem Juristen-Deutsch nur schwer verständlich.

Einen Überblick über bundesweit abrufbare Hilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist online abrufbar. Es handelt sich hier um Kreditprogramme, aber auch um Direktbeteiligungen für Konsortialfinanzierungen. Wer KfW-Hilfe in Anspruch nehmen möchte, muss dies über seine Bank tun. Die KfW übernimmt dabei einen großen Teil des Risikos - 80 Prozent bei großen Unternehmen, 90 Prozent bei kleineren und mittleren Betrieben. Vor der Coronavirus-Krise lagen die Haftungsfreistellungen bei maximal 50 Prozent. Knackpunkt dieser Programme: Die Banken müssen mitspielen. Die KfW-Verantwortlichen versprechen auf ihrer Webseite: "Jeder Antrag wird mit Hochdruck bearbeitet, um Ihnen so schnell wie möglich zu helfen."

Das KfW-Sonderprogramm zur COVID-19-Krise gilt seit dem 23. März 2020. Die Mittel dafür sind unbegrenzt, heißt es im Bundesfinanzministerium. Um eine zügige Auszahlung zu erreichen, sollen Verwaltungs- und Genehmigungsprozesse vereinfacht werden, zum Beispiel durch eine Risikobewertung allein durch die Hausbank bis zu einer Kreditobergrenze von drei Millionen Euro. Bis zehn Millionen Euro soll eine deutliche vereinfachte Prüfung stattfinden.

Informationen über die Maßnahmen des Bundes finden sich auf der Web-eite des Finanzministeriums. Die Ausbreitung des Coronavirus stelle Deutschland vor beispiellose Herausforderungen, heißt es dort. Im Einzelnen gibt es 50 Milliarden Euro Soforthilfen als Zuschüsse für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler sowie einen Schutzfonds für größere Unternehmen. Darüber hinaus sollen Liquiditätshilfen Arbeitsplätze und die Wirtschaft stützen sowie die Realwirtschaft in der Coronavirus-Pandemie stabilisieren.

Coronavirus-Krise - Bundesländer helfen mit

Das Sofortprogramm läuft über die Länder, die oft eigene Hilfsmaßnahmen bereitstellen. Eine Kombination der Hilfen sei möglich, hieß es. Für Kleinbetriebe bis maximal zehn Mitarbeiter gibt es Zuschüsse von 15.000 Euro für drei Monate. Kleinstfirmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen 9.000 Euro bekommen. Diese Einmalhilfen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Es gibt allerdings Regeln: Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Antragsteller existenzbedrohliche Schwierigkeiten oder einen deutlichen Liquiditätsengpass infolge der COVID-19-Pandemie nachweisen können. Das heiß konkret, dass das jeweilige Unternehmen vor dem März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf und der Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 erfolgt sein muss. Die Anträge sollen in den Bundesländern "aus einer Hand" bearbeitet werden, so die Verantwortlichen im Bundesfinanzministerium. Die Länder würden noch bekanntgeben, welche Behörde bei ihnen zuständig sei. Die Antragstellung soll möglichst elektronisch erfolgen.

Weitere drei Milliarden Euro sollen investiert werden, damit Selbstständige einen leichteren Zugang zur Grundsicherung erhalten. Damit könnten Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden, beispielsweise der Verbleib in der eigenen Wohnung. Hilfesuchende müssten dazu nicht ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Diese Ausnahmen gelten laut Ministerium für sechs Monate. Damit die Leistungen schnell ausgezahlt werden können, sollen Anträge auf Grundsicherung vorläufig bewilligt werden. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolge erst nachträglich. Informationen zur Grundsicherung finden sich auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Coronavirus-Hilfe für Großkonzerne

Für große Unternehmen hat die Regierung einen Schutzfonds aufgelegt. Dieser ermöglicht neben den Liquiditätshilfen über KfW-Programme großvolumige Stützungsmaßnahmen. Dazu gehören staatliche Liquiditätsgarantien sowie Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals. Der Bund kann sich außerdem direkt an Unternehmen beteiligen. Im Fokus stehen hier größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, aber auch kleinere Betriebe im Bereich kritischer Infrastrukturen. Der Wirtschaftsstabilisierungs-Fonds sieht im Detail folgende Instrumente vor:

  • Liquiditätsgarantien: Garantierahmen in Höhe von 400 Milliarden Euro, um Liquiditätsengpässen von Unternehmen zu verhindern und ihnen dabei zu helfen, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren.

  • Kapitalmaßnahmen: Kreditermächtigung in Höhe von 100 Milliarden Euro für direkte Rekapitalisierungsmaßnahmen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen (insbesondere Erwerb von Anteilen oder stillen Beteiligungen, Zeichnung von Genussrechten oder Nachranganleihen).

  • Refinanzierung: Kreditermächtigung in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Ausführung der ihr zugewiesenen Sonderprogramme.

Die COVID-19-Hilfsmaßnahmen der Bundesländer

Neben den Maßnahmen der Regierung, haben auch die einzelnen Bundesländer Hilfsprogramme aufgesetzt. Informationen dazu finden Sie hier: