Geheimdienste und Gehaltserhöhung liefern Zündstoff um Bundes-Datenschutzbeauftragten:

Widerstand formiert sich gegen Simitis

09.09.1977

MÜNCHEN/WIESBADEN/BONN - Die einen fürchten, er könnte ein Sicherheitsrisiko sein, andere halten ihn für zu teuer: Nach den wohlmeinenden Kommentaren, mit dem Frankfurter Arbeitsrechtler und hessischen Datenschutzbeaufragten Prof. Dr. Spiros Simitis sei "der beste Mann" für das Amt des Bundes-Datenschutzbeauftragten vorgeschlagen, massiert sich nun die Fronde gegen den im Urlaub weilenden Spitzenkandidaten Maihofers, wobei ein Simitis-Bruder mit (von diesem inzwischen dementierten) DDR-Kontakt und eine "Lex-Simitis-Besitzstandsklausel" als Angelpunkte dienen.

Aus den "Kreisen der Geheimdienste", so meldete die Süddeutsche Zeitung, war zunächst an die Öffentlichkeit lanciert worden, der in Athen lebende Simitis-Bruder Konstantin sei Geschäftsführer der Athener Niederlassung des DDR-Filmherstellers Orwo/Wolfen und Rechtsberater der Ostberliner Außenhandelsvertretung in Athen. Der CSU-Abgeordnete Erich Riedl hat die Bundesregierung ob der DDR-Kontakte aufgefordert, mit der "allergrößten Sorgfalt" zu prüfen, ob Simitis für einen der "sicherheitsmäßig expandiertesten Posten" in der Bundesrepublik in Frage kommen könne. Riedl sah sich zu der Anfrage veranlaßt, "nachdem Journalisten-Fragen zu diesem Punkt einfach nicht beantwortet waren", wie er der Computerwoche gegenüber begründete. Der Geheimbereich selbst habe ihn zu dieser Anfrage nicht allein veranlaßt, "weil auch eine Flensburger Autofahrer-Liste im Interesse aller Bürger" gleiches Datenschutz-Interesse genießen müsse.

Nach einer Auskunft aus dem Büro des hessischen Datenschutzbeauftragten (dessen Chef Simitis noch ist, bis ihn das Land entpflichtet), wird vor der Bestellung zum hessischen Datenschutzbeauftragten der Verfassungsschutz gehört, ob Erkenntnisse vorliegen, die einer Bestellung entgegenstehen. Solche Erkenntnisse scheint es in Hessen offenbar nicht gegeben zu haben.

Konstantin Simitis hat die über ihn verbreiteten Nachrichten unterdessen als verleumderisch zurückgewiesen: Er sei niemals Geschäftsführer einer DDR-Firma gewesen. Seine Anwaltskanzlei habe Unternehmen aus verschiedensten Ländern, auch aus den Ostblockstaaten zu Mandanten. Richtig sei lediglich, daß er die DDR-Firma Orwo-Hellas GmbH von 1964 bis 1969 rechtlich beraten habe.

Der nächste Punkt, der Simitis' Gegner auf den Plan rief, ist die "Besitzstandsklausel", mit der in einer auf den Professor zugeschnittenen Gesetzesänderung sein Gehalt als Bundesdatenschutzbeauftragter (BDSB) erhöht werden soll. Ursprünglich waren die Amtsbezüge des BDSB nach der Besoldungsgruppe B 9, das sind 7333,46 Mark Grundgehalt festgesetzt; das entspricht dem Rang eines Ministerialdirektors. Bundesinnenminister Maihofer bat nun die Fraktionsvorsitzenden des Bundestages, einer Gehaltserhöhung um bis zu 50 Prozent zuzustimmen, damit Simitis "seinen Besitzstand" wahren könne.

Als Hochschullehrer verdient Simitis jetzt 5399,52 Mark Grundgehalt (H 4), mit Zuschlägen insgesamt 8822,82 Mark. Als Datenschutzbeauftragter des Landes bekommt er monatlich 2000 Mark dazu. Einschließlich des Honorars aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen dürfte Simitis monatlich rund 3000 Mark mehr verdienen, als er jetzt mit (nicht erhöhtem) BDSB Grundgehalt plus 623,80 Mark Ortszulage erreichen kann, zumal ihm dann jegliche Nebentätigkeit untersagt ist.