SUVA-Richtlinie:

Wider den Wildwuchs in der Programmierung

16.10.1981

LUZERN (sg) - Auch wenn die Verarbeitung der Daten von Löhnen und Gehältern mittels EDV heute im Prinzip etwas ganz Alltägliches darstellt, ist der Hinweis der Schweizerischen Unfallversicherungs-Anstalt (SUVA) darauf, daß für die Gestaltung von Applikations-Programmen in diesem Bereich die eigens dafür erstellte Richtlinie der SUVA zu beachten gilt, keineswegs so unnütz, wie dies vielleicht auf den ersten Blick erscheinen mag.

Zumal doch anzunehmen ist, daß in den nächsten Jahren vermehrt Minicomputer für derlei Applikationen Verwendung finden. Die SUVA stellt hierzu fest, daß Minis in Aufbau und Kapazität nicht immer den Anforderungen aus der SUVA-Richtlinie entsprechen, so daß die gesetzlichen Vorschriften sowie die Revisionsfähigkeit kaum immer gewährleistet werden können.

Durch Beratung der SUVA und (...) Befolgung der von dieser herausgegebenen Richtlinie Form 1912 d, lassen sich nachträgliche Korrekturen und damit verbundene Mehrkosten für Programmänderungen vermeiden. Anwender täten demnach gut daran, sich entsprechenden Rat, der obendrein noch kostenlos gegeben wird, bei der SUVA zu holen und so den Wildwuchs in der Programmierung von vornherein auszuschließen.