Wie die in Stuttgart heimische Anwaltssozietät Gleiss Lutz Hootz Hirsch meldet, verurteilte das Landgericht Hamburg kürzlich ein nicht näher bezeichnetes "EDV-Unternehmen" zu einer Schadenersatzzahlung: Der Dienstleister hatte es - aufgrund veralteter Prüfprogramme - versäumt, einen Word-Makrovirus des Typs WM97M.Class.D zu entfernen, als er eine Diskette vervielfältigte. Der Kunde verschickte die Datenträger im Rahmen einer Mailing-Aktion. Er sei später gezwungen gewesen, eine telefonische Rückrufaktion zu organisieren, um die Empfänger zu warnen, so die Anwaltskanzlei, die die geschädigte Partei vertrat. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses war das Urteil noch nicht rechtskräftig.