Wer unterschreibt schon elektronisch?

07.02.2006
Von Janet Franke

Gesetzgeber macht Druck

Damit die digitale Signatur endlich flächendeckend zum Einsatz kommt, macht der Gesetzgeber jetzt auch in anderen Bereichen den Weg frei: So verpflichtet das im Juli 2004 in Kraft getretene Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz Betreiber und Sachverständige von CO2-intensiven Anlagen, qualifizierte Signaturen zu verwenden. Das seit April gültige Justizkommunikationsgesetz ermöglicht den elektronischen Rechtsverkehr zwischen Justiz und Anwaltschaft. Richter und Anwälte müssen zwar nicht zwingend digital kommunizieren. Die qualifizierte Signatur kommt jedoch zum Einsatz, wenn sich der jeweilige Dienstherr ausschließlich für die Elektronische Akte entscheidet. Qualifizierte digitale Signaturen verlangt auch das neue Umsatzsteuergesetz bei der Übermittlung elektronischer Rechnungen. Ein Aufwand, den viele Unternehmen noch scheuen und sich stattdessen mit jährlichen Sammelrechnungen auf Papier behelfen.

Was für Internet-Nutzer und Verwaltungen gilt, lässt sich auch auf Unternehmen übertragen. Auch sie halten sich bisher in puncto Datendigitalisierung zurück. Zu aufwändig, zu teuer und zu wenige Konsumenten, lautet die Begründung. Dabei ließe sich mit der digitalen Signatur zweifelsohne eine Effizienzsteigerung erreichen: So könnten Entscheidungen beschleunigt werden, indem ein Dokument mit einer elektronischen Unterschrift einfach digital an den nächsten Entscheider weitergeleitet wird - ohne es extra ausdrucken zu müssen. Reisekostenabrechnungen könnten schneller erfolgen, ebenso Warenbestellungen und Aufträge, die nicht länger per Hand unterschrieben werden müssten.

Impulse durch Phishing

Mittlerweile kommt die Diskussion um die digitale Signatur wieder in Schwung. Das liegt nicht zuletzt an den immer wieder auftretenden Phishing-Attacken. Der Anbieter Verisign hat in einer Untersuchung vom Dezember 2004 herausgefunden, dass 5,8 Prozent der für Phishing-Attacken verwendeten Web-Seiten in Deutschland gehostet werden. Damit liegt das Land in dieser Disziplin auf dem dritten Platz hinter den USA und Korea. Vor diesem Hintergrund könnte sich die elektronische Unterschrift gerade für Banken und Sparkassen lohnen. Jede Art von Vertragsabschluss und alle bankbezogenen Aktionen, die bisher die umständliche Eingabe von Transaktionsnummern erforderlich machen, ließen sich damit einfacher und sicherer gestalten.

Bisher hoffen die Finanzdienstleister noch auf die Bundesregierung und deren Pläne, eine staatlich anerkannte Signaturkarte einzuführen. Diese Karte soll unter anderem den Personalausweis, Führerschein und die Krankenkassenkarte ersetzen und könnte gleichzeitig auch mit einem elektronischen Schlüssel versehen werden.