Wer unterschreibt schon elektronisch?

07.02.2006
Von Janet Franke

Behörden zögern noch

Doch hinsichtlich der Potenziale hapert es noch. Neue Nutzungsmöglichkeiten sind zwar in Sicht, werden jedoch nicht ausgeschöpft. So etwa die elektronische Gesundheitskarte, die demnächst eingeführt wird: Sie lässt zwar technisch eine digitale Signatur zu, doch wann diese Funktion realisiert wird, ist unklar. Das Gleiche gilt für die Jobcard, die frühestens 2007 kommt. Auch sie wird signaturfähig sein und Zugriff auf alle wichtigen Daten von Arbeitnehmern bieten, etwa Beschäftigungszeiten, Entgeltzahlungen oder Angaben zur Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses.

Erst eine ganzheitliche Sicht erschließt das volle Potenzial der digitalen Signatur: von der vertraulichen Kommunikation im VPN oder WLAN über die gesicherte Identität bei Ausweisfunktionen bis hin zu mobiler Sicherheit und sicheren Anwendungen. Im Zentrum steht immer eine PKI mit dem zugehörigen Trust-Center.
Erst eine ganzheitliche Sicht erschließt das volle Potenzial der digitalen Signatur: von der vertraulichen Kommunikation im VPN oder WLAN über die gesicherte Identität bei Ausweisfunktionen bis hin zu mobiler Sicherheit und sicheren Anwendungen. Im Zentrum steht immer eine PKI mit dem zugehörigen Trust-Center.

Die öffentliche Verwaltung zögert ebenfalls bei der Einführung der digitalen Signatur, wie jüngst eine Studie von Mummert Consulting ergeben hat: Nur jede siebte Behörde setzt danach die elektronische Unterschrift im Geschäftsverkehr ein. Acht von zehn nutzen die Technik gar nicht. Als Grund geben drei von fünf Ämtern an, noch nicht vom Kosten-Nutzen-Verhältnis überzeugt zu sein. Zwei Drittel aller Ämter befürchten, die Bürger damit zu überfordern.

Damit soll nun Schluss sein - hofft zumindest der Gesetzgeber. Denn durch das neue Signaturänderungsgesetz, das Anfang 2005 in Kraft getreten ist, wurde das Antrags- und Ausgabeverfahren deutlich vereinfacht. Anbieter von Chipkarten mit qualifizierten Signaturen können diese ausgeben, ohne die Identität des Antragstellers erneut prüfen zu müssen. Anträge können vollelektronisch über das Internet eingereicht werden, zudem werden Banken die Möglichkeit haben, Signaturkarten wie EC-Karten auf dem Postweg zu verschicken. Auch die Aufklärung über rechtliche und technische Risiken kann auf elektronischem Wege erfolgen, ohne dass eine schriftliche Bestätigung notwendig ist.

Und so gibt es auch sehr positive Entwicklungen bei den deutschen Behörden. Die Bundesagentur für Arbeit (BfA) plant beispielsweise, ihren Mitarbeitern die private Nutzung der qualifizierten Zertifikate, die sie im Rahmen der Einführung der Public Key Infastructure (PKI) der deutschen Rente Ende dieses Jahres erhalten werden, auch für private Zwecke zu erlauben - etwa für die Steuererklärung.