Wer mitbesitzt, fühlt sich verantwortlicher

29.04.2009
Seit April hat der Gesetzgeber Mitarbeiterbeteiligungen vereinfacht. Beispiele mittelständischer Firmen zeigen, warum solche Modelle für beide Seiten ein Gewinn sein können.

Die Zahl von Unternehmen, die Belegschaftsaktien anbieten, ist im Jahr 2008 von 4400 auf 4600 angestiegen, so der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP), Heinrich Beyer. Die Finanzkrise hat sich seiner Meinung nach allerdings dadurch bemerkbar gemacht, dass die Zahl der Belegschaftsaktionäre selbst von 2,3 Millionen auf 1,3 Millionen zurückgegangen ist – offenbar hätten Belegschaftsteilhaber das Bargeld der Anlage vorgezogen. Insgesamt werden derzeit in Deutschland rund sieben Milliarden Euro Firmenkapital in unterschiedlichen Anlageformen von Mitarbeitern gehalten. Dabei dominieren die stillen Beteiligungen und die Genussscheine (Beteiligungen ohne Stimmrecht, siehe Kasten "Beteiligungsmodelle"). Doch nach wie vor findet die einfache Erfolgs- oder Gewinnbeteiligung ebenso großes Interesse. Dabei machen die Unternehmen in der Regel bei allen Anlageformen eine ein- bis zweijährige Betriebszugehörigkeit zur Bedingung.

Auch in der IT-Branche gibt es zahlreiche kleine und mittlere Firmen, die sich dieser Kapital- und Motivationshilfe bedienen. Zum Beispiel die Pikon Deutschland AG in Saarbrücken, die mit 45 Mitarbeitern Beratungsleistungen im SAP-Umfeld anbietet. Knapp ein Drittel der Beschäftigten sind gleichzeitig Aktionäre. Das Modell wurde 2001 vom Vorstand in enger Zusammenarbeit mit den Interessierten in Gang gesetzt, um allen Beteiligten "eine langfristige Perspektive im Unternehmen zu geben und sie an den gemeinsam geschaffenen Werten partizipieren zu lassen", wie es bei Pikon heißt. Durch stimm- und dividendenberechtigte Namensaktien halten die Mitarbeiter elf Prozent des Firmenkapitals. Der Aktienerwerb geschieht ohne Unternehmenszuschuss sowie ohne Risikoschutz und entspricht weitgehend jenem betriebsfremder Anteilseigner.

Octa Via setzt auf Guthaben-Modell

Bei der Octa Via AG in Kassel beteiligen sich sogar 73 von 85 Mitarbeitern an einem, wie es in der Firma genannt wird, "monetären Modell". Das wurde 1999, zwei Jahre nach der Unternehmensgründung, eingerichtet, um der Unternehmenskultur einer mitarbeiterorientierten Organisation zu entsprechen. Die Hessen setzen auf ein Guthaben-Modell: Jedem wird nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit alljährlich der auf ihn nach einem nicht genannten Verteilungsschlüssel entfallende Anteil des Firmengewinns gutgeschrieben und verzinst. Octa Via stellt aus dem operativen Jahresergebnis für diese Aktion Jahr für Jahr ein Drittel des Überschusses zur Verfügung. Die beiden anderen Drittel entfallen auf das Unternehmen und die Eigentümer. Die anfallenden Guthaben sollen dem Mitarbeiter nach Erreichen des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Wer Octa Via früher verlässt, bekommt die Anteile ausgezahlt, muss allerdings fünf Jahre dabei gewesen sein.

Es gibt keinen Insolvenzschutz, denn das Modell firmiert als reine Arbeitgeberleistung ohne Einsatz von Mitarbeitermitteln. Aber die Beträge der Mitarbeiterguthaben sind frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung. Die Unternehmensführung hat die Erfahrung gemacht, dass die Beteiligungsmöglichkeit eine hohe Leistungsbereitschaft bewirkt, die sich deutlich im betriebswirtschaftlichen Ergebnis niederschlägt.

Zimmer tut es seit 30 Jahren

Die Zimmer Medizin Systeme GmbH, die in Neu-Ulm mit 240 Mitarbeitern Systeme für Elektrotherapie, Cryotherapie und Diagnostik herstellt, verfügt seit mehr als 30 Jahren über Mitarbeiterbeteiligungen. Dafür ist 1976 sogar die frühere Personengesellschaft (KG) in eine Kapitalgesellschaft (GmbH) umgewandelt worden. In der Regel werden 30 Prozent der Unternehmenserträge, gleichmäßig verteilt, den Kapitalkonten gutgeschrieben, die für alle Mitarbeiter eingerichtet wurden und mit mindestens drei Prozent verzinst werden. Der Zinsbetrag wird monatlich ausgezahlt. Das Gesamtguthaben ist an eine Auszahlung nach 25 Jahren oder ab dem 65. Lebensjahr gebunden. Außerdem sind die Kontoinhaber bis zur Höhe ihrer Gutschriften am Risiko beteiligt. Eine Mitarbeitergesellschaft von 80 stillen Teilhabern ergänzt die Teilhabe der Belegschaftsmitglieder.

Beide Beteiligungsformen gehören bei Zimmer zu einer "institutionalisierten Mitarbeiterbeteiligung", die auch eine betriebliche Altersvorsorge, ein Ideen-Management sowie zahlreiche weitere mitarbeiterorientierte Einrichtungen des Unternehmens einschließt.

Varitec lobt Win-Win-Situation

In der Varitec AG wiederum, die in Merchweiler im Saargebiet mit 115 Mitarbeitern 3000 niedergelassene Ärzte und "Tausende von Patienten" mit Hilfe eines eigenen elektronischen Lieferservice betreut, existiert seit 2001 ein Mitarbeiterguthaben-Modell. Danach werden von der Unternehmensleitung dem Mitarbeiterguthabenkonto jährlich 25 bis 30 Prozent des Ergebnisses vor Steuern gutgeschrieben und leistungsbezogen auf alle berechtigten Mitarbeiter verteilt. Die können sich durch die Bildung eines Guthabenkontos ein Kapitalvermögen aufbauen, auf das sie bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen zurückgreifen können. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Verzinsung des Guthaben-Kapitals. Erst bei Auszahlung fallen Steuern und Sozialabgaben an. Das Unternehmen verbessert so seine Liquidität und durch die verstärkte Motivation der Belegschaft auch seine Erträge. In der Unternehmensleitung heißt es: "Oberstes Ziel eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells muss es sein, eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten zu schaffen. Nur dann können die Hürden, die jedes Unternehmen überwinden muss, auch genommen werden." (hk)

Gesetz aufgebessert

Nach dreijähriger Diskussion ist im April dieses Jahres ein neues Gesetz zur Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen in Kraft getreten, das die steuerlichen Freibeträge, die ein Betrieb einem Belegschaftsmitglied für den Kauf eines Anteils am Unternehmen zur Verfügung stellt, von 135 auf 360 Euro erhöht.

Die BDA (Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände) kommentiert: "Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann auch als Instrument verstanden werden, um die Interessen und Ziele von Arbeitgebern und Arbeitnehmern stärker zusammenzubringen."

Die AGP (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Partnerschaft in der Wirtschaft) lobt: "Die Anhebung des steuerlichen Höchstbetrages für die Überlassung von Kapitalbeteiligungen seitens des Arbeitgebers wie auch die Anhebung der Arbeitnehmersparzulage und Einkommensgrenzen im Vermögensbildungsgesetz ist zu begrüßen. Beide Förderungen werden zu mehr Mitarbeiterkapital in den Unternehmen führen, was sich für beide Seiten gleichermaßen rechnet."

Beteiligungsmodelle ...

... basieren in der Regel auf einer Erfolgsbeteiligung und einer Kapitalbeteiligung (etwa stille Beteiligung, Belegschaftsaktien).

Häufig wird die Beteiligung von Mitarbeitern an Gewinn oder Firmenkapital an bestimmte Voraussetzungen gebunden (Betriebszugehörigkeit, ungekündigte Vollbeschäftigung etc.).

Bei einer Erfolgsbeteiligung wird ein Teil des Gewinns den Mitarbeitern zugesprochen und an jene, die die Bedingungen zur Teilnahme an der Beteiligung erfüllen, nach einem zuvor abgestimmten Schlüssel (Entgelt, Leistung und/oder Alter) verteilt.

Bei der Kapitalbeteiligung erwirbt der Mitarbeiter – oft mit finanzieller Unterstützung des Unternehmens – einen Gesellschaftsanteil (Aktien, stille

Beteiligung, Genusscheine/stimmrechtslose Vermögensanteile). Seit dem 1. April nun können Unternehmen ihren Mitarbeitern unter bestimmten Bedingungen Anteile bis zu 360 Euro pro Anteil steuer- und sozialabgabenfrei überlassen.

Kapitalbeteiligungen der Mitarbeiter sind je nach Rechtsform des Beteiligungsmodells mit unterschiedlichen Informations- und Entscheidungsrechten verbunden. Eine unternehmerische Mitentscheidung wird damit in aller Regel nicht ermöglicht.