Wenn der Chef die Reißleine zieht

Wer am Arbeitsplatz privat telefoniert, riskiert seinen Job

15.06.2010
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Viele Arbeitgeber können sich gegen exzessives Telefonieren, Chatten und Surfen ihrer Mitarbeiter nur mit der Kündigung wehren. Andreas Wollny nennt Beispiele.

Private Telefonate sind am Arbeitsplatz in der Regel tabu. Das war vor einem Jahrzehnt noch fast allen Arbeitnehmern klar. Doch heute wird in vielen Büros privat telefoniert, gechattet und gesurft, als befänden sich die Angestellten zu Hause. Und manch Arbeitgeber kann sich da-gegen kaum wehren - weshalb er im Extremfall eine Kündigung ausspricht.

Quelle: Fotolia, R.-A. Klein
Quelle: Fotolia, R.-A. Klein
Foto: Fotolia, R.-A. Klein

Hubert Meyer, Inhaber eines Architekturbüros mit neun Mitarbeitern, war irritiert. Fast jedes Mal, wenn er am Wochenende oder in den späten Abendstunden nochmals ins Büro kam, saß dort der neue Statiker. Trotzdem hielt er fast alle Termine nicht ein. Zugleich stieg die Rechnung seines Firmenhandys in astronomische Höhen. Und dann legte ein Virus die IT lahm. Meyer betrieb Ursachenforschung. Des Rätsels Lösung: Während seiner "Nacht- und Wochenendarbeit" surfte der Statiker auf Porno-Seiten und telefonierte mit kostenpflichtigen Sex-Nummern. Meyer entließ den Statiker. Denn er wollte keine aufwendigen Kontrollmechanismen in seinem Büro installieren - "das hätte unser Betriebsklima ruiniert". Er hatte auch keine Lust, für alle Mitarbeiter Regeln für den Umgang mit Telefon und Internet zu erlassen - "nur weil so ein ‚notgeiler Bock’ nicht zwischen beruflich und privat unterscheiden kann".

Ähnlich erging es Johann Plötz, Inhaber einer Werbeagentur. Lange war er mit der Leistung seiner Layouterin zufrieden. Doch dann registrierte er immer häufiger, wenn er überraschend ins Büro seiner Mitarbeiterin kam: Sie schließt hektisch das offene Fenster an ihrem PC. Anfangs dachte Plötz: Okay, die macht ein Computerspiel. Macht nichts! Das mache ich auch manchmal. Doch dann stellte er fest: Die Layouterin loggt sich in ihren heimischen PC ein und erledigt private Layout-Aufträge. Mehrere Gespräche folgten, in denen der Agenturinhaber der Mitarbeiterin klar sagte: So nicht. Ohne Erfolg! Also zog Plötz die Reißleine und entließ die Layouterin.

"Juristisch waren die Reaktionen beider Unternehmer in Ordnung", betont Michael Lodzik, Fachanwalt für Arbeits-recht in Darmstadt. "Denn wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel das Internet exzessiv für private Zwecke nutzt, kann sogar fristlos gekündigt werden."