Haftung des CIO

Wenn der Lizenzgeber zweimal klingelt

18.11.2010
Von Jürgen  Dierlamm

Blauäugigkeit rächt sich

Es wäre blauäugig, nur darauf zu vertrauen, dass der Lizenzgeber "die Kühe, die er melken will, nicht schlachtet". Selbstverständlich ist ein angezeigter oder zivilrechtlicher belangter Kunde für den Lizenzgeber wahrscheinlich verloren - Monopole einmal ausgenommen. Aber sicher stellen viele Softwarehäuser in solchen Fällen eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über Aufwand und Ertrag solcher "Worst-Case-Szenarien" gegenüber einer Nachlizenzierung oder einer Kündigung von Verträgen an. (qua)

COMPUTERWOCHE-Kommentar

Was kostet ein gesunder Schlaf?

Ein kleines bisschen kriminell Energie steckt wohl in jedem Unternehmen. Welcher deutsche Betrieb hätte das Finanzamt noch nie beschummelt? Oder zumindest in der legalen Grauzone operiert? So was gehört ja beinahe schon zum guten Ton.


Auch Verstöße gegen das Urheberrecht gelten immer noch als Kavaliersdelikt – so lange, bis ein auf Abmahnungen spezialisierter Anwalt horrende Honorarforderungen für die unautorisierte Nutzung von Inhalten stellt oder der Softwareanbieter nachfragt, was es mit der enormen Diskrepanz zwischen Mitarbeiterzahl und erworbenen Lizenzen auf sich hat.


Ein lieber anonym bleibender CIO, er habe mindestens einmal entscheiden müssen, ob er der Unternehmensleitung oder seinem Gewissen beziehungsweise geltendem Recht folgen will. Für ihn war klar: Lieber hätte er seinen Job aufgegeben, als sich wissentlich strafbar zu machen, indem er den Anwendern nicht lizenzierte Software zur Verfügung stellt.

Aber so viel Schneid hat vermutlich nicht jeder IT-Verantwortliche. Manchmal scheinen die wirtschaftlichen Notwendigkeiten zu erdrückend. Und möglicherweise mangelt es vielen auch an Unrechtsbewusstsein. Denn der wirkliche Wert eines immateriellen, leicht zu vervielfältigenden Guts ist mindestens genauso schwer zu bestimmen und zu vermitteln wie der Beitrag der IT zum Unternehmenswert.

Relativ leicht sollte der CIO allerdings den Wert seines gesunden Schlafs und seines guten Rufs einschätzen können. Beide stellt er aufs Spiel, wenn er sich auf halb- oder illegale Praktiken in Sachen Softwarelizenzen einlässt. Denn aus dieser Verantwortung kann er sich kaum herauswinden. Und falls die finanzielle Situation des Unternehmens die Nutzung bestimmter Softwareprodukte partout nicht erlaubt, lohnt es sich, vielleicht einmal über günstigere Alternativen nachzudenken. Das kann, muss aber nicht unbedingt die Cloud sein. Karin Quack