Erster Jahresbericht des Bundesdatenschutz-Beauftragten

Weniger Kritik am BDSG als an Verarbeitern

19.01.1979

BONN - Harte Kritik an den Datenverarbeitungs-Praktiken der Sicherheitsbehörden und der Sozialverwaltung enthält der erste Jahresbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, den Prof. Dr. Hans-Peter Bull nun nach zehneinhalbmonatiger Amtszeit dem Bundestag übergeben hat. Bull tritt da. für ein, das Auskunftsrecht, als das grundlegende Datenschutzrecht des Bürgers, kostenfrei zu machen.

Nach Auffassung des Bundesbeauftragten hat sich das Bundesdatenschutzgesetz in seinen Grundlinien bewährt. Die Schwachstellen haben sich offensichtlich dort gezeigt, wo die datenverarbeitenden Stellen zu wenig Bereitschaft bekundet haben, den Datenschutzgedanken über die Informationsverarbeitung zu stellen. Zum

Beispiel habe es im Bereich der Sozialverwaltung einen Fall mit fehlerhafter Anwendung des BDSG "mit der Tendenz, sich den Verpflichtungen des Gesetzes zu entziehen" gegeben. Dann deckte Bull einen Fall auf, in dem zwei Mitarbeiter von Trägern der sozialen Krankenversicherung versucht haben, die Stammdaten einer sehr großen Zahl von Versicherten an private Versicherungen zu veräußern.

Kritik übt der oberste Datenschützer der Nation an der Neigung der Statistiker und Planer, ohne Rücksicht auf die vom Gesetz gezogenen Grenzen immer mehr und mehr Daten zu erheben. Durch eine Lücke im Paragraphennetz des BDSG können vorläufig auch die Adreßbuchverlage schlüpfen: Das BDSG gibt dem Bürger bisher keine Handhabe, sich gegen die Verwendung seiner Daten durch Adressenverlage zu wehren.