Weniger Bürger-Daten in der Verwaltung!

22.04.1977

Ein US-Beispiel, das auch in der Bundesrepublik Schule machen sollte: Das Weiße Haus erließ an die US-Bundesverwaltung eine Direktive, die die Minister und Behördenchefs auffordert, bis Jahresende aus den 6700 Computersystemen der US-Regierung, die personenbezogene Daten verarbeiten, nicht mehr für die Zwecke der Verwaltung erforderliche Informationen zu eleminieren. "Damit sollen nicht nur Kosten gesenkt, sondern auch unnötige Eingriffe des Staates in die Privatsphäre der Bürger unterbunden werden, erklärte der zuständige Direktor des Office of Management and Budget. Insgesamt 3,9 Milliarden Datensätze personenbezogener Daten gibt es allein in den Systemen der US-Bundesverwaltung - Länder (States) und Kommunen ausgenommen.

Bis auf die Größen-Dimension liegt auch hierzulande das Problem ähnlich: Fragebogen, Die mehr Daten erheben, als für Die Zweckbestimmung erforderlich Ist. Allumfassende Erhebungen, wo auf den Kreis der wirklich Betroffenen eingeschränkt werden könnte. Mehrfach-Speicherung gleicher Daten bei verschiedensten Behörden.

Die US-Gegenstrategie: Begrenzung der Informationen, die der Bürger der Verwaltung liefern muß. Einschränkungen beim Berichtswesen, so daß möglichst wenig Kopien personenbezogener Datensätze zirkulieren. Aber auch Überprüfung, ob laufende Systeme und Anwendungen überhaupt noch gerechtfertigt sind.

Nicht, daß es In Bonn nicht bereits genug Ausschüsse und Koordinations-Gremien gibt. Aber ein Bund/Länder-Arbeitskreis für ähnliche Aufgaben wäre auch für die Bundesrepublik zu begrüßen. Eine entsprechende "Durchforstungs-Aktion bietet sich geradezu an Im Zusammenhang mit den anstehenden Koordinationsbemühungen zur Vereinheitlichung der künftigen Landes-Datenschutz-Gesetze untereinander und deren Abstimmung mit dem Bundes-Datenschutzgesetz.