Wem gehört das Wissen des Mitarbeiters?

31.07.2007
Von Jürgen Schneider

Firmenunterlagen dürfen nicht mitgenommen werden

Nach der einschlägigen Rechtsprechung gilt folgender Grundsatz: Ein Arbeitnehmer, der die Informationen redlich erlangt hat, darf alles, was er im Gedächtnis hat, auch bei anderen Firmen einsetzen. Nicht zulässig ist es dagegen, wenn der Arbeitnehmer Unterlagen heimlich mitnimmt wie Kopien oder Informationen, die auf einer CD-ROM gespeichert sind.

Wer gegen die vorstehend dargelegten Regeln verstößt, kann von seinem früheren Arbeitgeber auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung sämtlicher Kosten in Anspruch genommen werden. Zudem handelt es sich auch um Straftaten, die nach entsprechender Anzeige von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.