Mehr Netto vom Brutto

Welche Extras vom Chef sich für Sie lohnen

22.05.2014
Von Heike Schwerdtfeger

Versicherung und Gesundheit, Golfen und Chauffeur

Von vielen Arbeitgebern angeboten wird die Hilfestellung für die private Altersvorsorge der Mitarbeiter. Für Einzahlungen in die sogenannte Direktversicherung werden beispielsweise bis zu einem Betrag von 1752 Euro jährlich nur 20 Prozent Lohnsteuer fällig. Großunternehmen wie Bayer bieten aber zusätzlich Modelle, in die Mitarbeiter etwa auch Urlaubsgelder einzahlen können. Steuervorteile und Zuschüsse vom Unternehmen machen das attraktiv.

Viele Arbeitgeber wollen inzwischen auch die Fitness ihrer Angestellten unterstützen. Laut einer Umfrage von Mercer planen 60 Prozent der Unternehmen in Deutschland zusätzliche Investitionen in ihr betriebliches Gesundheitsmanagement. Alles das, was beim Gesundbleiben hilft, wie Bewegungsprogramme, Ernährungs- und Stressberatung, ist steuerfrei bis zu 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter. Falls Sportvereine oder Fitnesscenter Kurse anbieten, die den fachlichen Anforderungen von Krankenkassen entsprechen, kann der Arbeitgeber sie ebenfalls steuerfrei ersetzen. "Beliebt ist das Thema in den Unternehmen allerdings nicht, denn es ist bürokratisch recht aufwendig, wenn jeder Mitarbeiter andere Kurse besuchen will", verrät Mercer-Berater Misterek.

Stehen eine Kur oder Urlaub an, kann sich der Chef daran beteiligen. Pro Jahr darf er Erholungsbeihilfen von 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für dessen Ehegatten und 52 Euro für jedes Kind pauschal mit 25 Prozent versteuern. Beabsichtigt er, dass sein Mitarbeiter (Steuerklasse IV, ein Kind, Bruttomonatsgehalt 2000 Euro) einmalig für den Urlaub 200 Euro netto mehr auf dem Konto hat, hat er zwei Möglichkeiten: Erhöht er das Bruttogehalt auf 2365 Euro hätte er dadurch 435 Euro mehr Personalkosten. Bei der Variante einer pauschalvergüteten Erholungsbeihilfe müsste er nur 253 Euro mehr zahlen, damit der Arbeitnehmer von 200 Euro netto profitiert.

"Generell liegen Vergütungsmodelle im Trend, mit denen Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können", sagt Misterek. Die Mitarbeiter sparen etwa Zeit an, die in Entgelt umgemünzt wird und dann bei einer späteren Freistellung als Lohn zur Verfügung steht. Arbeitnehmer können auch Teile ihres Einkommens steuer- und sozialabgabenfrei in sogenannte Lebensarbeitszeitkonten einbringen. Diesen Weg geht etwa die SMS Group, ein Anlagenbauer aus dem Siegerland mit weltweit 13.588 Mitarbeitern. "Durch Lebensarbeitszeitkonten macht sich ein Unternehmen für Fachkräfte attraktiver und bindet Spezialisten ans Unternehmen", sagt Misterek. Im Job stark belastete Mitarbeiter könnten so die Chance bekommen, früher in den Ruhestand zu gehen.

Golfen und Chauffeur

Für "Senior"-Mitarbeiter gibt es allerdings auch Extras, die der Fiskus nicht durchwinkt. Die Beiträge zu seinem Golfclub muss der Geschäftsführer einer Steuerberatungskanzlei als Arbeitslohn versteuern, hat der BFH entschieden (VI R 31/10). Die Ausrede, der Golfclub sei für seinen beruflichen Erfolg wichtig, zählte für die Richter nicht. Auch der Chauffeur geht nicht umsonst durch (BFH, VI R 44/11). Wird einem Mitarbeiter ein Fahrer zur Verfügung gestellt, der ihn zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kutschiert, muss der Arbeitnehmer die anteiligen Personalkosten für den Fahrer oder den ortsüblichen Preis für den Dienst ebenfalls als geldwerten Vorteil über den Arbeitslohn versteuern.

(Quelle: Wirtschaftswoche)